Versicherungsschutz - Rechtslage bei Wintersportunfällen
Unfälle beim Wintersport sind an der Tagesordnung. Daher sollte der richtige Versicherungsschutz zum Reisegepäck gehören.
Insgesamt gibt es zehn Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS), die international Gültigkeit haben und rechtlich den Status des Gewohnheitsrechtes innehaben. Die Regeln gebieten allgemeine Rücksichtnahme und regeln Überholvorgänge, Ein- und Ausfahrten und treffen Aussagen zu Geschwindigkeitsbeherrschung und Fahrweise. Diese Regelungen werden zum Maßstab genommen, wenn ein Unfall zur Streitsache wird und als letzte Instanz schließlich vor Gericht landet.
Gerade missglückte Überholvorgänge landen immer wieder vor Gericht, weil die Rechtslage nicht in jedem Fall eindeutig ist. Es werden Fälle verhandelt, in denen der Überholende zwar einen entsprechenden Sicherheitsabstand einkalkuliert, aber rechts überholt und nicht damit rechnet, dass der vorausfahrende Skifahrer einen Rechtsschwung macht. Durch den Zusammenstoß erleidet der Überholende schwere Verletzungen und will seinen Unfallgegner auf Schadensersatz verklagen, scheitert damit aber vor Gericht. Denn eine FIS-Regelung besagt, dass ein nachfolgender Skifahrer sein Verhalten darauf abzustimmen habe, dass ein vorausfahrender Fahrer ohne Weiteres quer fahren könne.
Ein entsprechender Versicherungsschutz ist in einem solchen Fall eine Privatversicherung in Sachen Rechtsschutz. Diese Versicherung übernimmt die Kosten, wenn es darum geht, eigene Rechtsansprüche zu vertreten bzw. durchzusetzen. Auch eine private Unfallversicherung gehört zum Versicherungsschutz für Wintersportler. Denn eine solche Versicherung bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr in sämtlichen Bereichen der Freizeit. Sollte es zu einem Unfall mit schwerwiegenden Folgen kommen ist der Versicherungsnehmer zumindest in finanzieller Sicht abgesichert.
Mit dem passenden Versicherungsschutz lässt sich der Winterspaß unbesorgt genießen. Weitere Informationen zum Thema Versicherungen und Versicherungsschutz gibt es unter http://www.der-versicherungsmakler-online.de zu lesen.
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Datum: 03.03.2010 - 09:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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