BGH zur Steuerschätzung im Steuerstrafverfahren
ID: 1680543
BGH zur Steuerschätzung im Steuerstrafverfahren

(firmenpresse) - Im Steuerstrafverfahren können die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden. Dann muss das Tatgericht aber genau darlegen können, auf welcher Grundlage die Schätzung erfolgt.
Die Steuerschätzung im Steuerstrafverfahren obliegt dem Tatrichter. Für eine Verurteilung dürfen nur die Beträge zu Grunde gelegt werden, die der vollen Überzeugung des Gerichts entsprechen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Dass auch ein Geständnis des Angeklagten oder die Steuerschätzung des Finanzamts für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht immer ausreicht, zeigt ein Beschluss des BGH vom 29. August 2018 (Az.: 1 StR 374/18).
In dem zu Grunde liegenden Fall betrieb der Angeklagte einen Online-Shop und verkaufte über verschiedene Handelsplattformen im Internet seine Waren. Eine Umsatzsteuererklärung für die Jahre 2009 bis 2013 gab er nicht ab; für die Jahre 2009 bis 2011 reichte er verspätet noch eine Umsatzsteuererklärung ein und gab seine Umsätze wahrheitswidrig mit 0 Euro an. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung. Nach Berechnungen des Landgerichts wurden knapp 290.000 Euro an Umsatzsteuer nicht festgesetzt. Es ordnete die Einziehung eines Geldbetrags in dieser Höhe als Wertersatz an.
Der BGH hob das Urteil jedoch auf und verwies die Sache zurück an das Landgericht. Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Feststellungen des Landgerichts zur Höhe der verschwiegenen Nettoumsätze von der Beweiswürdigung nicht getragen werden.
Der Angeklagte hatte zwar eingeräumt, dass die den Tatvorwürfen zu Grunde liegenden Zahlen "dem Grunde nach" so zutreffen. Da er jedoch keine Geschäftsbücher geführt hatte, waren die Umsätze für ihn im Einzelnen nicht nachvollziehbar. Letztlich habe der Angeklagte damit nur seinen Hinterziehungsvorsatz gestanden, die Höhe der verschwiegenen Umsätze habe er aber nicht gestehen können, da er sie gar nicht kannte, so der BGH. Das Geständnis könne daher auch keine ausreichende Grundlage für die Schätzung der getätigte Umsätze sein.
Für eine tragfähige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen hätte es allerdings ausreichende Anhaltspunkte gegeben, die Schätzung des Finanzamtes sei allerdings nicht nachvollziehbar. Bei einer Verurteilung dürften nur die Beträge zu Grunde gelegt werden, die der vollen Überzeugung des Gerichts entsprechen. Einen entsprechenden Nachweis habe das Landgericht nicht dargelegt.
Im Steuerstrafverfahren hängt viel von der Verteidigungsstrategie ab. Im Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstrafverfahren.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
presse(at)grprainer.com
+49 221-27 22 75-0
http://www.grprainer.com
Datum: 14.12.2018 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1680543
Anzahl Zeichen: 2944
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221-27 22 75-0
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 367 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH zur Steuerschätzung im Steuerstrafverfahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge
Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels
OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte
Agenda News: May und Macron spalten Europa weiter ...
Lehrte, 14.12.2018. In Frankreich geben „gelbe Westen“ auf den Straßen den Ton an und protestieren erfolgreich gegen die Erhöhung von Steuern auf Sprit. Macron lenkt ein und wird die Erhöhung nicht vornehmen. Gleichzeitig soll unter anderem der Mindestlohn im kommenden Jahr um 100 Euro monatl
Agenda News: May und Macron spalten Europa weiter ...
Lehrte, 14.12.2018. In Frankreich geben "gelbe Westen" auf den Straßen den Ton an und protestieren erfolgreich gegen die Erhöhung von Steuern auf Sprit. Macron lenkt ein und wird die Erhöhung nicht vornehmen. Gleichzeitig soll unter anderem der Mindestlohn im kommenden Jahr um 100 Euro
WAZ: Steuerzahlerbund erzwingt mit Volksinitiative Landtagsdebatte zu Straßenbaugebühren in NRW ...
Wenige Wochen nach dem Start seiner Volksinitiative "Straßenbaubeiträge abschaffen" hat der Steuerzahlerbund NRW (BdSt) die für eine erneute Landtagsdebatte nötige Zahl von Unterstützern nach eigenen Angaben bereits weit übertroffen. Das berichtet die "Westdeutsche Allgemein
Rheinische Post: Karliczek dringt auf zügige Einigung beim Digitalpakt ...
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat im Streit zwischen Bund und Ländern zu einer schnellen Lösung aufgerufen und den eigenen Kurs verteidigt. "Ich hoffe auf eine vernünftige und zügige Einigung im Vermittlungsausschuss", sagte Karliczek der Düsseldorfer "Rheinis




