10 Jahre Aufbewahrungsfrist für Röntgenfilme
Praxen und Krankenhäuser überprüfen jedes Jahr ihre Archive gemäß Bundesdatenschutzgesetz
Bremen, 20. Dezember 2018 – Immer am Jahresende oder Anfang des neuen Jahres steht ein Thema bei Praxen und Krankenhäusern besonders hoch im Kurs: die Archivpflege. Am 1. Januar 2019 können jene Röntgenbilder aussortiert werden, die vor 2009 erstellt wurden, denn hier endet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Gleiches gilt für Röntgendiagnostik- Aufnahmen, die vor 1989 entstanden sind und deren Aufbewahrungsfrist 30 Jahre beträgt. Alle anderen Röntgenbilder, die aus 2009 und später resultieren, müssen noch im Archiv fachgerecht, das heißt, sicher, trocken und keinen großen Temperaturschwankungen ausgesetzt, aufbewahrt verbleiben. Große Unsicherheit besteht bei den Kliniken und Arztpraxen hinsichtlich der Europäischen Daten- schutzgrundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union regelt.
Die Entsorgung von Röntgenbildern muss gemäß Kreislaufwirtschaft- und Bundesdatenschutzgesetz gut organisiert werden, denn vertrauliche Patientendaten unterliegen bis zur sicheren Vernichtung der Schweigepflicht.
Die Schmidt + Kampshoff GmbH hat auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl an Medizinern bei der jährlichen Archivräumung betreut und große Mengen von Röntgenfilmen fachgerecht recycelt. Das hanseatische Unternehmen hat sich auf maßgeschneiderte Entsorgungs- und Archivierungslösungen sowohl für Krankenhäuser als auch für Arztpraxen spezialisiert.
Während Kliniken meist den Komplettservice mit Archivräumung und Entsorgung nutzen, sortieren Arztpraxen alte Akten häufig selbst aus. Wichtig ist es, auf die Zertifizierung des Entsorgers zu achten und bei Unsicherheit Nachweise einzufordern.
Die Schmidt + Kampshoff GmbH ist für die Röntgenfilmentsorgung nach höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards zertifiziert. Die Datenschutzexperten des renommierten Mission 100 e.V. be- scheinigen dem hanseatischen Entsorgungsunternehmen, dass es die an die Vernichtung von Infor- mationsträgern mit dem Schutzbedarf der Schutzklassen 1 bis 3 gestellten technischen und organi- satorischen Anforderung gemäß der dafür maßgeblichen internationalen Norm ISO/IEC21964 erfüllt.
Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Röntgenfilmen finden Sie im Internet unter www.schmidtentsorgung.de. Die Röntgenfilm-Box für bis zu 20 kg Röntgenbilder kann unter www.x-raycycling.de kostenfrei bestellt werden.
Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Tel.: 04218354440, Fax: 042183544411, E-Mail: monica.calvo-moreno@schmidtentsorgung.de
Pressekontakt: Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info@agenda17.de
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir auf den Ankauf und die Entsorgung von Röntgenbildern nach Bundesdatenschutz (BDSG) spezialisiert. Dazugehörige Akten und Datenträger vernichten wir gleich mit. Seit 1983 arbeiten wir europaweit für Kunden aus Medizin, Industrie und Werkstoffprüfung. Neben unserem Standort in Bremen haben wir in Deutschland Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und eine eigene Entsorgungsanlage am Standort Rhede. Wir entsorgen, verwerten und vernichten in geschlossenen Entsorgungsprozessen nach DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964 – fachgerecht, datenschutzkonform und rückstandslos. Wiederverwertbare Materialien führen wir in den industriellen Kreislauf zurück.
Die Entsorgung kleinerer Mengen von Röntgenbildern gehört ebenfalls zu unserem Angebot: Mit der X-RAYBOX bieten wir Praxen, Laboren und Kliniken ein kostenfreies, sicheres und zeitsparendes System für Kleinmengen bis 20 Kilogramm.
Datum: 20.12.2018 - 22:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Ärzte
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.12.2018
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