Rechtsanwalt Michael Rudnicki: Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht
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Lesen Sie im Folgenden wieso der vom FOCUS zum Top-Rechtsanwalt in Deutschland gekürte Fachanwalt Michael Rudnicki bei Rechtsfällen im Straf- und Verkehrsrecht ihr kompetenter Ansprechpartner ist.
Laut FOCUS: Top-Rechtsanwalt in Deutschland
Rechtsanwalt Michael Rudnicki ist seit 30 Jahren im Bereich Straf- und Verkehrsrecht tätig. Er ist dabei der erste in Berlin zugelassene Rechtsanwalt, dem der Titel "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen wurde. Und seine Erfahrung sowie sein Engagement zahlen sich aus: Die von FOCUS jährlich durchgeführte Umfrage bestätigt: Rechtsanwalt Rudnicki gehört zu den Top-Rechsanwälten in Deutschland - und das bereits zum sechsten Mal in Folge. Darüber hinaus engagiert er sich berufs- und rechtspolitisch. Unter anderem ist er Mitglied des Vorstands und des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Berlin sowie Mitglied des Deutschen und Berliner Anwaltvereins.
eAkte - hier geht nichts verloren
Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Rudnicki hält mit den aktuellen Entwicklungen Schritt. Im Zuge der Digitalisierung verfügt die Kanzlei über eine sogenannte eAkte. Mandanten erhalten jederzeit die Möglichkeit, ganz bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus Einblicke in ihre Akte zu erhalten. Jede Veränderung wird durch eine separate E-Mail kenntlich gemacht. Die Kanzlei kommt damit der Berufspflicht nach, Mandanten unverzüglich von bedeutsamen Entwicklungen ihres Falles zu informieren. Und Mandanten profitieren von höchster Datensicherheit und können zusätzlich die eAkte auf ein eigenes Speichermedium herunterladen.
Auch im Notfall erreichbar
In Notfällen steht Mandanten eine Notfallnummer zur Verfügung. Unter dieser Nummer erhalten Betroffene unverzüglich anwaltlichen Beistand. Das heißt bei dringlichen Fällen, wie z.B. bei einem Verkehrsunfall oder bei einer Festnahme, ist die Rechtsanwaltskanzlei Michael Rudnicki für ihre Mandanten sofort an Ort und Stelle.
Kostenlose Erstberatung
Bei juristischen Angelegenheiten im Straf- und Verkehrsrecht profitieren Mandanten von einer kostenlosen Erstberatung. Da anwaltliche Beratung auf Vertrauen basiert, erhalten sie dadurch die Möglichkeit eines ersten Kennenlernens. Betroffene können dann immer noch entscheiden, ob die Kanzlei aktiv werden soll oder nicht. Erst bei einem gültig zustande kommenden Mandat wird die Erstberatungsgebühr nachträglich angerechnet.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rotebühlstraße 50, 70178 Stuttgart
Datum: 02.01.2019 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1683969
Anzahl Zeichen: 3113
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Benjamin Oechsler
Stadt:
Berlin
Telefon: 0711 128 501-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
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