F.A.Z. - Zypries: "Es ist schlecht, dass wieder keine Frau vorgeschlagen wurde"

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FRANKFURT, 25. Februar. Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat
den Vorschlag der FDP, Andreas Paulus zum neuen Verfassungsrichter zu ernennen,
kritisiert: "Es ist schlecht, dass wieder keine Frau vorgeschlagen wurde", sagte
die SPD-Politikerin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Freitagsausgabe).
Zypries wies gegenüber der F.A.Z. darauf hin, dass die drei derzeitigen
Verfassungsrichterinnen (von insgesamt 16 Richterposten) alle von der SPD
vorgeschlagen wurden, und dass es offenbar den Sozialdemokraten zufalle,
demnächst wieder eine Frau zu benennen.

Noch müssen sich die Sozialdemokraten mit dem Vorschlag für die Nachfolge
Hans-Jürgen Papiers auseinandersetzen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie
dem Vorschlag der FDP zustimmen werden. Kritik wird allenfalls daran geübt, dass
Paulus ein Völkerrechtler ist, der besser in den zweiten Senat passen würde.

Paulus war in München viele Jahre Assistent des führenden Völkerrechtlers Bruno
Simma, der mittlerweile deutscher Richter am Internationalen Gerichtshof in Den
Haag ist. Das 1968 geborene FDP-Mitglied hat das vorgesehene Mindestalter von
40 Jahren für Verfassungsrichter erst kürzlich erreicht. Er war Mitglied in
einem Münchner Bezirksausschuss, stellvertretender Vorsitzender der Münchner FDP
und Vorsitzender des bayerischen Satzungsausschusses. Für Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, die bayerische FDP-Landesvorsitzende und
Bundesjustizministerin, hat er gelegentlich juristische Fragen beantwortet.

Er habilitierte sich im Juni 2006 an der Ludwig-Maximilians-Universität München,
verfügt über die Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht,


Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie - und hat seit mehr als drei Jahren
den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, an der
Universität Göttingen inne. Staatsrecht, Verwaltungsrecht oder Europarecht
zählen weniger zu seinen Steckenpferden.

Dafür hat er sich international schon einen Namen gemacht: Nach seinem Studium
in Göttingen, Genf, München und Harvard lehrte Paulus 2003/2004 an der Michigan
Law School. Er vertrat Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof im
LaGrand-Fall gegen die Vereinigten Staaten von Amerika, als es um die
Hinrichtung zweier Brüder ging und im Verfahren Liechtensteins gegen Deutschland
wegen beschlagnahmten Eigentums. Paulus ist am Kommentar Bruno Simmas zur Charta
der Vereinten Nationen beteiligt. Seine Arbeiten haben - wie im Völkerrecht
nicht selten - einen engen Bezug zur praktischen Politik. So behandelt seine
noch unveröffentlichte Habilitationsschrift "Parlament und Streitkräfteeinsatz
in rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive".


Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:

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Politische Redaktion
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