Ehekrise zu Weihnachten: Scheidung nach dem Fest?
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In den Wochen nach Weihnachten und dem Jahreswechsel schnellt die Nachfrage nach Anwälten für Familienrecht nach oben.
In diesem Zusammenhang etwas Statistik: Im Jahr 2017 wurden in Deutschland laut Statistischen Bundesamt 153.501 Ehen geschieden (9.000 weniger als 2016) Der Stand von 2017 war der niedrigste seit 1992, was für die Betroffenen allerdings kein Trost ist. Für 2018 liegen noch keine Zahlen vor.
Nachfolgend einige Erste Hilfe-Infos in Sachen Scheidung: Bevor es an die eigentliche Scheidung gehen kann, müssen Noch-Ehepaare hierzulande zunächst ein Trennungsjahr hinter sich bringen. Das Trennungsjahr ist unbedingte Voraussetzung für die Scheidung, denn es soll beiden Ehepartner Zeit zum Überdenken der Entscheidung geben. Während dieser Zeit können die Ehepartner zwar noch in der gleichen Wohnung leben. Sie müssen aber eine "Trennung von Tisch und Bett" vollziehen, was einer kompletten Trennung im Haushalt gleichkommt. Gemeinsame Mahlzeiten mit dem Kindern sind aber erlaubt.
Nach Ablauf des Trennungsjahres gilt die Ehe als gescheitert. Nun kann sie geschieden werden. Der dafür erforderliche Scheidungsantrag kann auch schon einige Monate vorher gestellt werden. Im Scheidungsverfahren, bei dem es um Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und, wenn Kinder vorhanden sind, das Sorgerecht geht, lässt sich in aller Regel jeder Ehepartner von seinem eigenen Anwalt vertreten. Möglich ist auch eine einvernehmliche Scheidung, die Geld, Zeit und vor allem auch Nerven spart. Auch hier lohnt es sich aber, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der beim Aufsetzen einer entsprechenden Vereinbarung hilft.
Kompetenten Rat zu Trennung und Scheidung erhalten Scheidungswillige bei einem Fachanwalt für Familienrecht vor Ort - ganz einfach zu finden unter www.anwalt-suchservice.de.
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Datum: 14.01.2019 - 23:00 Uhr
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