MCM Investor Management AG: Sieben Prozent der Deutschen leben in überbelegter Wohnung
Laut einer aktuellen Studie lebt jeder vierzehnte Bürger in einer überbelegten Wohnung

(firmenpresse) - Magdeburg, 18.01.2019. In dieser Woche liefern die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg Zahlen des Statistischen Bundesamts zu überbelegten Wohnungen in Deutschland. Demnach lebten hierzulande im Jahr 2017 jeder Vierzehnte (sieben Prozent) in einer Wohnung, welche im Verhältnis zur Zahl der Bewohner zu wenig Zimmer hatte – somit als überbelegt eingestuft werden kann. „Mittlerweile hört man immer häufiger, dass sich beispielsweise drei Kinder ein Zimmer teilen. Vor allem in deutschen Groß- und Boomstädten spitzt sich die Lage aufgrund der steigenden Miet- und Kaufpreise immer weiter zu“, so die MCM Investor Management AG weiter. Überdurchschnittlich stark von diesem Zustand betroffen sind laut Statistischem Bundesamt vor allem Alleinerziehende und armutsgefährdete Menschen. Demnach sei sogar jeder fünfte dieser Menschen (19 Prozent) davon betroffen, in einer überbelegten Wohnung zu leben. Als überbelegt gilt auch eine Immobilie, wo die Eltern beispielsweise Wohn- und Schlafzimmer in einem Raum vereinen oder sich mehr als zwei Personen ein Zimmer teilen müssen. „Ein solcher Wohnraummangel ist definitiv ein Problem der Ballungsgebiete, wo hohe Grundstückpreise verlangt werden. Außerdem steigert die hohe Nachfrage die Preise, während das Angebot, also der Neubau, nicht schnell genug hinterherkommt“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter. Dies bestätigt sich auch in den Zahlen des Statistischen Bundesamts: Elf Prozent der Menschen in Städten leben demnach in einer überbelegten Wohnung. Zum Vergleich: Auf dem Land waren es lediglich vier Prozent.
Ein weiterer Kontrast findet sich zwischen Erwachsenen mit deutschem Pass oder eben ausländischem Pass: 17 Prozent der Erwachsenen mit einem ausländischen Pass müssen in einer überbelegten Wohnung wohnen, hingegen sind es nur sechs Prozent bei Leuten mit deutschem Pass. „Besonders interessant ist auch der Vergleich mit unseren europäischen Nachbarn“, betont die MCM Investor Management AG. Laut Eurostat-Daten liegt der EU-Durchschnitt bei der Überbelegungsquote bei 16 Prozent. In anderen Ländern liegt die Überlegungsquote also wesentlich höher, beispielsweise in Polen (41 Prozent), in Österreich (15 Prozent) und in Frankreich (acht Prozent). Besonders niedrig ist sie in den Niederlanden (vier Prozent), in Zypern und Malta (jeweils drei Prozent).
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
mcm-investor-management-ag
mcm-immobilien
immobilienexperten
mcm-magdeburg
studie
wohnung
ueberbelegt
wohnraum
bewohner
statistisches-bundesamt
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Magdeburger MCM Investor Management AG (MCM) konzentriert sich vorrangig auf die Sanierung und den Neubau von Wohnimmobilien. Bisherige Investitionsstandorte sind Berlin, Leipzig, Magdeburg, Chemnitz und Halle. Neben dem An- und Verkauf von Immobilien ist MCM auch auf die langfristig orientierte Bewirtschaftung und die weitere Weiterentwicklung von Immobilien ausgerichtet. Die hierzu notwendige Haus- und WEG-Verwaltung werden neben dem Asset- und Bau-Management jeweils für Eigen - und Drittbestände angeboten.
MCM Investor Management AG
Lennéstr. 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 – 5 36 45 410
Web: http://www.mcm-investor.de
Ansprechpartner: Enrico Selig
E-Mail: enrico.selig(at)mcm-investor.de
Datum: 18.01.2019 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1688296
Anzahl Zeichen: 2466
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.01.2019
Diese Pressemitteilung wurde bisher 348 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"MCM Investor Management AG: Sieben Prozent der Deutschen leben in überbelegter Wohnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
MCM Investor Management AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).





