Höherer Mindestlohn wirkt sich auf Minijobs aus
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Durch die Anhebung des Stundenlohns kommt bei gleicher Arbeitszeit wie bisher möglicherweise ein Monatseinkommen heraus, das über der Minijobgrenze von 450 Euro liegt. Das bedeutet, dass bei Überschreitung dieser Grenze Sozialversicherungsbeiträge für die Krankenversicherung, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung anfallen. Wer nicht sozialversicherungspflichtig werden möchte, hat nur eine Möglichkeit: Er muss seine Arbeitszeit reduzieren. Offen bleibt, ob der Chef damit einverstanden ist oder die vereinbarte Anzahl an Arbeitsstunden beibehalten möchte.
Im Januar 2020 wird der Mindestlohn auf 9,35 Euro erneut erhöht, so dass die rund 7,5 Millionen Minijobber unter Umständen weiter unter Druck geraten. Einer Entschärfung in Form einer Anhebung der 450-Euro-Grenze hat das Bundesministerium für Arbeit eine Absage erteilt, da sie die Bürger lieber in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sieht.
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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 320 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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Datum: 22.01.2019 - 13:05 Uhr
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