Höherer Mindestlohn wirkt sich auf Minijobs aus
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Durch die Anhebung des Stundenlohns kommt bei gleicher Arbeitszeit wie bisher möglicherweise ein Monatseinkommen heraus, das über der Minijobgrenze von 450 Euro liegt. Das bedeutet, dass bei Überschreitung dieser Grenze Sozialversicherungsbeiträge für die Krankenversicherung, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung anfallen. Wer nicht sozialversicherungspflichtig werden möchte, hat nur eine Möglichkeit: Er muss seine Arbeitszeit reduzieren. Offen bleibt, ob der Chef damit einverstanden ist oder die vereinbarte Anzahl an Arbeitsstunden beibehalten möchte.
Im Januar 2020 wird der Mindestlohn auf 9,35 Euro erneut erhöht, so dass die rund 7,5 Millionen Minijobber unter Umständen weiter unter Druck geraten. Einer Entschärfung in Form einer Anhebung der 450-Euro-Grenze hat das Bundesministerium für Arbeit eine Absage erteilt, da sie die Bürger lieber in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sieht.
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Datum: 22.01.2019 - 13:05 Uhr
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