Ausgabeaufschlag: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei fährt erfreuliche Erfolge für Anleger ein!
Der BSZ e.V. hat in mehreren Beiträgen bereits, darüber berichtet wie Privatanlege, die für Investmentfonds Ausgabeaufschläge gezahlt haben, dieses Geld zurückholen können. Hier kann man diese Beiträge nachlesen

(firmenpresse) - Jetzt kann über schnellen Erfolg berichtet werden!
Eine bekannte Kapitalverwaltungsgesellschaft hat lieber die Klageforderung in voller Höhe ausgeglichen, als das Gericht urteilen zu lassen. Natürlich "ohne Präjudiz", etc., - man kennt das ja, wie Grundsatzentscheidungen möglichst lang hinausgezögert werden.
•Für die Klienten der erwartete volle Erfolg, - ein erfreulicher Geldbetrag zurück bei wenig Vorbereitungszeit - und Aufwand. Renditeorientiert betrachtet wahrscheinlich mehr als eine Verdoppelung des Ergebnisses für 2018.
Dafür herzlichen Glückwunsch vom BSZ® e.V. an die für die „BSZ® Interessengemeinschaft Ausgabeaufschlag“ tätige Anlegerschutzkanzlei!
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Bereitschaft der Branche zu Entgegenkommen zunächst weiter anhält. Eine besonders gute Gelegenheit für alle Anleger in Wartestellung. Intern hat die Kanzlei die Abläufe weiter perfektioniert, so dass sie bereit ist für ein vielversprechendes 2019!
Anleger sollten nicht auf diese "Zusatzrendite" verzichten.
Häufig zahlen Privatanleger für Investmentfonds Ausgabeaufschläge. Von Beginn an verlieren sie damit bis zu 5 % ihrer Investition oder mehr, die sie im Vergleich zu einer Anlage ohne diesen Ballast bisher nicht wieder aufholen konnten.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geht für ihre Mandanten gegen diese Praxis vor und verschafft ihnen im Erfolgsfall als "Zusatzrendite" einen Ausgleich ihres Verlusts.
•Nach Analyse der Gesetzeslage dürfte nämlich jeder, der bei einem offenen Aktien -, Renten -,Immobilien - oder sonstigen Fonds ein solches Aufgeld/Agio gezahlt hat, vollständige Erstattung nebst Verzinsung beanspruchen können.
Individuelle Verläufe, wie gute oder schlechte Bank - oder sonstige Beratungen oder die Anschaffung aus eigenem Anlageentschluss, erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, der Wiederverkauf der Anlage, etc., beeinflussen die Rechtslage nicht. Anspruchs begründend ist allein die Berechnung eines Ausgabeaufschlags, dokumentiert durch die schriftliche Bestätigung des Fondskaufs oder eine vergleichbare Unterlage.
•Eine zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit von Forderungen setzen von Fall zu Fall unterschiedlich lange Verjährungsfristen.
Interessiert?
Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ teilhaben:
•Schicken sie dem BSZ e. V. zur Weiterleitung an die Anlegerschutzkanzlei unverbindlich zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften Fonds die jeweilige "Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" per Post zu oder machen sie uns per Fax oder Mail zugänglich, wie auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für zukünftige Zahlungen an Sie.
•Sollten auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt sein, die sich nicht aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten die Rechtsanwälte um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf empfiehlt sich eine baldige Anfrage. Nach Sichtung der Unterlagen werden die Rechtsanwälte, für Sie ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung Ihres Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat zur Rückforderung des Ausgabeaufschlags antragen. Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren Deckungsübernahme der Mandatsumfang abhängig wäre, erfolgen ebenfalls kostenlos.
•Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.
Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
jg
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Datum: 25.01.2019 - 13:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1690628
Anzahl Zeichen: 6078
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Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
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Kategorie:
Fonds
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