Eine Elementarschadenversicherung alleine reicht oft nicht aus - Versicherte müssen auch Pflichten

Eine Elementarschadenversicherung alleine reicht oft nicht aus - Versicherte müssen auch Pflichten beachten

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Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 05.02.2019. Die letzten Wochen zeigten, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung ist. Durch die teils enormen Schneefälle kam es in verschiedenen Gebieten zu extremer Lawinengefahr und massivem Schneedruck auf den Häusern. Nicht zu vergessen: Das Hochwasser, das dann im Frühjahr in diesen Gebieten noch kommen wird. Ein ganz wichtiger Aspekt dürfte in Zukunft die Schäden durch den Klimawandel sein. Doch der Einschluss alleine ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

Finanzieller Schutz von Naturgefahren, wie zum Beispiel Starkregen, Schneedruck oder Hochwasser besteht in der Regel nur bei einem separaten Einschluss, der sogenannten Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Ansonsten stehen die Versicherten unter Umständen mit hohen Handwerkerrechnungen alleine sprichwörtlich „im Regen“. „Doch der Einschluss einer Elementarschadenversicherung alleine reicht nicht. Der Versicherte muss zudem seine vertraglichen Pflichten, die so genannten Obliegenheiten, einhalten“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

„So müssen in überflutungsgefährdeten Räumen in der Regel Rückstausicherungen angebracht und für deren Funktionsbereitschaft gesorgt werden. In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung ist es auch eine der Pflichten der Versicherten, die Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten. Und wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Manche Versicherer verlangen sogar eine Höhe von mindestens 50 cm. Und bei unter Schneedruck stehenden Häusern müssen die Dächer geräumt werden, um diese zu entlasten. Einen Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher unabdingbar, um im Schadensfall nicht leer auszugehen“, weist Jürgen Buck hin.



Ausführliche Informationen zu Unwetterschäden, Elementarschadenversicherung, Pflichten für Versicherte und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 05.02.2019 - 11:10 Uhr
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