Valentinstag: Verliebte Paare sollten auch an die Versicherungen denken
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Nach einer Überlieferung soll es bei dem Namensgeber des Valentinstags um den Märtyrer und Bischof Valentin von Rom und/oder Valentin von Terni handeln. Um dem jeweiligen Partner am Valentinstag seine Liebe zu zeigen, werden Geschenke unterschiedlicher Art getätigt. Dies reicht von Blumen über Süßigkeiten bis hin zu Parfum und hochpreisigen Geschenken. Und einige Paare denken an diesem Tag vielleicht schon an die Verlobung oder Hochzeit. Doch an Versicherungen werden wohl die meisten keine Gedanken verschwenden. Obwohl gerade manche Versicherungen auch bei Paaren ohne Trauschein ganz wichtig sind. „Viele Paare leben ohne Trauschein zusammen. Und viele wissen dabei nicht, wie wichtig zum Beispiel eine Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist“, erklärt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Gerade wenn sich frisch verliebte Paare ein gemeinsames Leben aufbauen, ist der Versicherungsschutz für beide Partner ein Muss. Ansonsten stehen die Geschädigten unter Umständen bei Schadenfällen im mehrstelligen Bereich alleine da, warnt Siegfried Karle. Der Experte rät generell dazu, diverse Risiken schon vor der Heirat abzusichern. Auch können manche Versicherungen beim Zusammenleben überflüssig und dadurch Beiträge gespart werden Da kann dann schon mal auch am Valentinstag an Versicherungen gedacht werden.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Valentinstag: Verliebt, verlobt, verheiratet – Paare und Versicherungen?“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 12.02.2019 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1695917
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.02.2019
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