P&R Skandal: Anklage gegen Firmengründer erhoben

P&R Skandal: Anklage gegen Firmengründer erhoben

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P&R Skandal: Anklage gegen Firmengründer erhoben




(firmenpresse) - Im Anlageskandal um P&R-Container hat die Staatsanwaltschaft München I am 30. Januar 2019 Anklage gegen den Firmengründer wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben.



Rund 54.000 Anleger sind vom Anlageskandal um die P&R-Gruppe betroffen. Sie investierten insgesamt ca. 3,5 Milliarden Euro in Container und müssen nun befürchten, dass ein großer Teil ihres Geldes verloren ist. Als "maßgeblicher Verantwortlicher" gilt laut Staatsanwaltschaft der Firmengründer, gegen den nun Anklage erhoben wurde. Ihm wird gewerbsmäßiger Betrug in 414 Fällen mit einem Schaden von knapp 18 Millionen Euro vorgeworfen. In 12 Fällen geht es um Steuerhinterziehung.



Damit geht es in dem Verfahren vor dem Landgericht München nur um einen kleinen Teil der Anlagesumme der 54.000 P&R-Anleger. Ein Grund dafür dürfte darin liegen, dass der Angeklagte schon sein längerer Zeit in Untersuchungshaft sitzt und ansonsten ggf. wegen zu langer Verfahrensdauer erstmal wieder auf freien Fuß gesetzt werden müsste.



Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass bereits seit 2007 mehr Container an die Anleger verkauft wurden als tatsächlich vorhanden waren. Die Gelder der Neuanleger wurden zunehmend dazu verwendet, die Auszahlungen an die Bestandsanleger zu leisten. Der Fehlbestand der Container wuchs dadurch kontinuierlich an und betrug im März 2018 mehr als 60 Prozent, so die Staatsanwaltschaft. Obwohl dem Firmengründer dieser Umstand bekannt gewesen sei, habe die P&R Transport-Container GmbH noch ab Februar 2017 insgesamt 414 Verträge mit 268 Anlegern abgeschlossen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft seien die Anleger dabei bewusst nicht darüber aufgeklärt worden, dass das Investment aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation mit einem Ausfallrisiko von mindestens 50 Prozent behaftet war. Den 268 Anlegern sei ein Schaden von knapp 18 Millionen Euro entstanden.



In dem Prozess wird allerdings nicht über individuelle Schadensersatzansprüche der Anleger entschieden. Hier ist die Schadenssumme insgesamt auch deutlich höher. Die Anleger müssen aber selbst aktiv werden und ihre Schadensersatzansprüche geltend machen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Ansprüche können u.a. auch gegen die Anlageberater entstanden sein, wenn diese nicht ausreichend über die Risiken der Investition informiert haben.





Geschädigte Anleger können sich an im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.



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Datum: 19.02.2019 - 10:55 Uhr
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