Mehrkosten bei krankheitsbedingter Ernährung

Mehrkosten bei krankheitsbedingter Ernährung

ID: 1699696
Glutenfreie Nudeln, milcheiweißfreie Schokolade, zuckerfreie Marmelade und Co kosten mehr (BildquellGlutenfreie Nudeln, milcheiweißfreie Schokolade, zuckerfreie Marmelade und Co kosten mehr (Bildquell

(firmenpresse) - Zahlreiche Krankheiten, wie beispielsweise Zöliakie, Diabetes, Gicht, Rheuma oder Neurodermitis erfordern eine spezielle Ernährung, um das jeweilige Krankheitsbild zu bessern. Manchmal ist eine Ernährungsumstellung auch die einzig mögliche Therapie, um symptomfrei zu sein und die Lebensqualität wiederherzustellen. In solchen Fällen kommt die Ernährung eigentlich einer Medikation gleich. Während Medikamente als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar sind, lasten die Mehrkosten der Verpflegung auf dem Steuerzahler.



Oft spezielle Lebensmittel erforderlich



Ein an Zöliakie Erkrankter hat zum Beispiel Mehraufwendungen für seine Verpflegung, da die speziellen glutenfreien Lebensmittel teurer sind als vergleichbare übliche Lebensmittel, die Gluten enthalten. Auch Menschen mit Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten müssen auf teure Ersatzprodukte bei ihrer Ernährung zurückgreifen, die das Allergen nicht enthalten. Nicht immer führen normale Lebensmittelgeschäfte solche Ersatzprodukte und es muss in speziellen Läden eingekauft werden. Je nach Krankheit können zusätzliche Kosten pro Monat in dreistelliger Höhe zusammenkommen.



Lebensmittel werden nicht als Arznei anerkannt



Man sollte meinen, dass diese krankheitsbedingten Zusatzkosten als Krankheitskosten bei der Einkommensteuer angerechnet werden. Fehlanzeige! Hierzu gibt es sogar einen höchstrichterlichen Beschluss. Von den Finanzbehörden anerkannt werden nur Arzneimittel. Das ist das Problem bei denjenigen Krankheiten, für die es derzeit keine Medikamente zur Therapie gibt. Ausgaben für Lebensmittel, seien sie auch krankheitsbedingt, sind im § 33 des Einkommensteuergesetzes explizit ausgeschlossen. Hier hilft selbst eine ärztliche Verordnung der Diät nicht weiter. Denn Kosten für die Verpflegung zählen zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten. Unterschiedliche Lebenshaltungskosten sind üblich und gelten somit nicht als außergewöhnliche Belastung.





https://www.lohi.de/steuertipps.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 320 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
n.janisch(at)lohi.de
09402 503263
www.lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Ein Kenner der Trends des internationalen Milchmarkts: Deluxe Milk erhält Auszeichnung auf der BioFach 2019 Neues Traumpaar für die Küche: edles Olivenöl- und Balsamico-Set von MEIN GENUSS
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.02.2019 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1699696
Anzahl Zeichen: 2175

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jörg Gabes
Stadt:

Regenstauf


Telefon: 09402 503159

Kategorie:

Nahrung- und Genussmittel



Diese Pressemitteilung wurde bisher 637 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mehrkosten bei krankheitsbedingter Ernährung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Workation-Trend: Arbeiten mit Urlaubsfeeling ...

Homeoffice war gestern. Jetzt kommt Workation. Wer bisher von zu Hause aus digital arbeitet, verlegt sein heimisches Büro in die Berge oder ans Meer. Die Prozesse in den Unternehmen werden weiter digitalisiert und junge Mitarbeitende wollen mehr. Di ...

Influencer im Visier der Steuerfahndung ...

Die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen haben Anfang des Jahres eine Spezialeinheit ins Leben gerufen: Ein sogenanntes Influencer-Team spürt Steuersünder aus der Social-Media-Welt auf. Im Ziel der Fahndung sind professionelle Influencer, die dur ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z