Steuerhinterziehung - BGH schränkt Kompensationsverbot bei Umsatzsteuer ein

Steuerhinterziehung - BGH schränkt Kompensationsverbot bei Umsatzsteuer ein

ID: 1699998

Steuerhinterziehung - BGH schränkt Kompensationsverbot bei Umsatzsteuer ein




(firmenpresse) - Der Bundesgerichtshof hat das Kompensationsverbot bei der Hinterziehung der Umsatzsteuer eingeschränkt. Das kann erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß haben.



Steuerhinterziehung liegt vor, wenn gegenüber den Finanzbehörden unrichtige, unvollständige oder gar keine Angaben zu steuerlich erheblichen Tatsachen gemacht werden. Die Höhe der hinterzogenen Steuern kann im Steuerstrafverfahren erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben. Dabei gelten Steuern auch dann als verkürzt, wenn sie nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden können. Eine Steuerverkürzung liegt auch dann vor, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können. In der Praxis bedeutete dieses Kompensationsverbot nach der bisherigen Rechtsprechung, dass bei hinterzogener Umsatzsteuer die mögliche Vorsteuer nicht berücksichtigt und mit der Steuerschuld saldiert werden kann, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Bisher gab es nur wenige Ausnahmen vom Kompensationsverbot. Vorsteuern gehörten nicht dazu und konnten dementsprechend nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Dies hat der BGH nun anders entschieden und das Kompensationsverbot bei der Umsatzsteuer in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 13. September 2018 eingeschränkt (Az.: 1 StR 642/17).



In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Gebrauchtwagenhändler überwiegend keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht und die steuerpflichtigen Umsätze gegenüber dem Finanzamt verschwiegen. Als die Sache aufflog, berechnete das Landgericht in erster Instanz den Steuerschaden aus den verschwiegenen Umsätzen. Es setzte jedoch nur die Umsatzsteuer aus dem Verkauf der Fahrzeuge, nicht jedoch die Vorsteuern aus dem Einkauf der Pkw an.



Dies entschied der BGH nun anders. Sofern ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz bestehe, können bei der Ermittlung der Höhe der Steuerverkürzung die nicht geltend gemachten Vorsteuern in Abzug gebracht werden. Dies sei dann der Fall, wenn eine nicht erklärte steuerpflichtige Ausgangsleistung eine tatsächlich durchgeführte Leistung war und die dabei verwendeten Wirtschaftsgüter unter den Voraussetzungen des § 15 UstG erworben wurden. Dann habe eine Verrechnung von Vorsteuer und Umsatzsteuer zu erfolgen. Insbesondere müsse aber eine Rechnung aus dem maßgeblichen Besteuerungszeitraum vorliegen.





Durch dieses Urteil kann die Höhe der Steuerhinterziehung in vielen Fällen gemindert werden. Im Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstrafverfahren.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
presse(at)grprainer.com
+49 221-27 22 75-0
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Westfälische (Bielefeld): Norbert  Walter-Borjans nimmt seine Partei bei der Weiterentwicklug einer gerechteren Steuerpolitik in die Pflicht Der Tagesspiegel: Sigmar Gabriel bestätigt Angebot der Atlantik-Brücke - hat sich aber noch nicht entschieden:
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.02.2019 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1699998
Anzahl Zeichen: 3032

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221-27 22 75-0

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 454 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuerhinterziehung - BGH schränkt Kompensationsverbot bei Umsatzsteuer ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...

Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen g ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z