Legionellen-Vorsorge in Kühlsystemen
Die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erlegte den Betreibern von Kühltürmen, Nassabscheidern und Verdunstungskühlanlagen mit Wirkung vom 20. August 2017 neue Pflichten zur Legionellen-Vorsorge auf.
Die Betreiber betroffener Anlagen müssen regelmäßige mikrobiologische Laboruntersuchungen durchführen lassen.
Alle neuen und bestehenden Kühltürme, Nassabscheider und Verdunstungskühlanlagen mussten innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Verordnung den Behörden
gemeldet werden. Das Melderegister verlangt Angaben zum Standort der Anlage und dessen Betreiber. Wir haben übersichtlich zusammengefasst, welche gesetzlichen
Pflichten auf die Betroffenen zukommen.
Schon vor Inbetriebnahme einer neuen Anlage muss eine Gefährdungsbeurteilung durch hygienisch fachkundiges Personal erstellt werden. Hierzu gehören detaillierte
Maßnahmenpläne für den Fall der Überschreitung der festgelegten Grenzwerte.
Diese Anforderungen gelten auch für bestehende Anlagen.
Das sorgfältige Führen eines Betriebstagebuchs in analoger oder digitaler Form ist seit dem 20. August 2017 ebenso Pflicht wie eine durchgängige Dokumentation der
Beprobungen sowie regelmäßige Laboruntersuchungen des Nutzwassers mit entsprechenden Nachweisen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist jetzt auch die Festlegung verbindlicher Referenzwerte für die Keimbelastung sowie die Überprüfung der Anlage im Fünf-Jahres-Rhythmus durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen.
Die 42. BImSchV betrifft übrigens nicht nur große industrielle Kühltürme, sondern auch alle in Gebäuden verbauten Nassabscheider und Verdunstungskühlanlagen. Auch die
private und institutionelle Immobilienwirtschaft muss sich also mit zusätzlichen Pflichten auseinandersetzen.
Denn überall dort, wo Wasser versprüht wird, können sich Legionellen und andere Krankheitserreger über die Luft verbreiten. Das umlaufende Wasser hat eine für die
Vermehrung der Bakterien optimale Temperatur und bietet durch seinen Kontakt mit der Atmosphäre ein reiches Nahrungsangebot.
Als Betreiber einer der genannten Anlagen müssen Sie aktiv werden. Die Legionellen-Beprobung des Nutzwassers muss bereits seit 2017 durch ein akkreditiertes Labor durchgeführt werden.
Zu Ihren Pflichten gehören auch die Anfertigung einer Betriebsanweisung gemäß der Biostoffverordnung sowie die Durchführung einer Mitarbeiterschulung (auch für Fremdfirmen) gemäß VDI 2047-2 oder VDI 6022. Bis zum 19. August 2019 müssen erstmalig die Anlagen durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen geprüft werden. Dies betrifft alle Anlagen, die vor dem 19. August 2011 in Betrieb gegangen sind.
Gerne unterstützen wir Sie bei der fachgerechten Umsetzung der beschriebenen Gesetzesvorgaben. Dabei kooperieren wir eng mit akkreditieren Laboratorien. Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die 42. BImSchV ist der Diplom-Ingenieur und TERRA-Geschäftsführer Detlef Hendrich.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Wir schaffen seit über 20 Jahren die Grundlagen für Bauprojekte, Umweltschutz-maßnahmen und Arbeitssicherheit. Als Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Umwelt Consulting sind wir Experten für die Baugrunduntersuchung und Altlastensanierung. Darüber hinaus entwickeln wir individuelle Systeme für das effiziente Energie- und Umweltmanagement. Mit einer eigenständigen Tochter-gesellschaft sind wir auch in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ein bundesweit gefragter Partner von gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern.
Datum: 13.03.2019 - 16:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1704330
Anzahl Zeichen: 3473
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Detlef Hendrich
Stadt:
Neuss
Telefon: 0 21 31/74 08-0
Kategorie:
Umwelttechnik
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.03.2019
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