Kapitalverlust? Finanzielle Ansprüche? Außergerichtliche Möglichkeiten ohne eigenes Kostenrisiko ausloten.
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Immer öfter werden hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer nicht zu überwindenden Hürde wenn finanzielle Ansprüche durchgesetzt werden sollen. Vor allem für die Menschen, welche über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
•Das kann in vielen Fällen bereits der erste Schritt zur Vermögenswiederherstellung sein.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben der Betroffenen entnehmen können, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.
Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.
Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem kann auf Wunsch die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft werden. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. So können Anspruchsinhaber Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Prozessfinanzierungsgesellschaft ist nur im Erfolgsfall am Erlös mit einer kleinen Provision beteiligt, ohne dass die Betroffenen eigenes Geld einsetzen mussten.
Wer Schaden erleidet, egal ob er mit einer Kapitalanlage Schiffbruch erlitten hat, oder die Versicherung einen Schaden nicht bezahlen will, ärgert sich und kann vor Wut oder Aufregung oft nicht mehr vernünftig handeln. Oft kommt es dann zu übereilten Handlungen.
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Datum: 18.03.2019 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1705476
Anzahl Zeichen: 4859
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
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Kategorie:
Geldanlage
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