Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlich tätigen Versicherungsberaters

Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlich tätigen Versicherungsberaters

ID: 1714898

(firmenpresse) - Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass die für die ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit eines Versicherungsberaters oder Versicherungsältesten gezahlten Vergütungen als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit zu versteuern sind.
Den sog. Übungsleiterfreibetrag gewährte das Gericht nicht, da es sich bei dieser Tätigkeit im weitesten Sinne um eine beratende und nicht um eine pädagogische Tätigkeit handele. Der Übungsleiterfreibetrag ist u. a. bei nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer zu gewähren.
Der vom Rentenversicherungsträger an den Berater gezahlte Pauschalbetrag für Zeitaufwand sei auch keine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Eine solche liege nur vor, wenn ein tatsächlich entstandener Aufwand ersetzt werde.
Der Bundesfinanzhof muss möglicherweise abschließend entscheiden.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Schulze Wenning – Steuerberater aus Münster

Die Anforderungen für den Steuerberater sind in der heutigen Zeit gestiegen. Das klassische Anlegen von Akten gehört inzwischen der Vergangenheit an.

Internet der Dinge 4.0 heißt das Zauberwort. Hierzu zählen auch die Belege digital in einer sogenannten Cloud zu speichern. Wir als Ihr Steuerberater in Münster geben Ihnen das nötige Werkzeug in die Hand, um Ihre Belege nicht nur schnell, sondern auch rechtskomform nach GoBD zu sichern. Zudem haben wir uns auf das Im- und Exportieren von Dateien spezialisiert. Das bedeutet, wir kennen uns mit den nötigen Schnittstellen im E-Commerce-Bereich sehr gut aus.

Ganz gleich ob Amazon, Paypal, Ebay, JTL, Lexware oder andere Warenwirtschaftsysteme, wir haben die nötigen Schnittstellen, um jegliche Art von Buchungen ohne Probleme in unser System zu importieren.

Um die Arbeit für unsere Mandanten zu vereinfachen, bietet wir darüber hinaus auch ein eigenes Programm zum Buchen von Belege an. Neben einer einfachen OCR-Erkennung können Sie z.B. Ihre Rechnungen schnell schreiben, ablegen oder überweisen. Unsere Kanzlei ist seit über 30 Jahren in der Steuerberatung tätig.

Das vertrauensvolle Verhältnis der Mandanten zu unserer Kanzlei basiert auf der langjährigen Erfahrung und steten Verantwortungsbereitschaft unserer Mitarbeiter. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Steuerberater und ihr Team sich engagiert und kompetent für Sie einsetzen wird.



drucken  als PDF  an Freund senden  Seminare Geschäftsführung & Prokura - In 3 Tagen zum erfolgreichen Geschäftsführer - Seminare in Leipzig \
Bereitgestellt von Benutzer: SchulzeWenning
Datum: 16.04.2019 - 09:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1714898
Anzahl Zeichen: 871

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Diekmann
Stadt:

Münster


Telefon: 0251 97 22 70

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 309 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlich tätigen Versicherungsberaters"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberater Münster (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Steuerberater Münster


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z