Rechtsanwalt Thomas Hummel: Verfassungsbeschwerden werden anspruchsvoller
Die Einreichung erfolgversprechender Verfassungsbeschwerden wird immer schwieriger, so Rechtsanwalt Thomas Hummel. Der im Verfassungsrecht tätige Jurist beobachtet, dass die Anforderungen an Formalien und Begründung zunehmend strenger gehandhabt werden. Um vor dem Bundesverfassungsgericht siegreich zu sein, sei eine intensive Kenntnis der Materie notwendig.

(firmenpresse) - Verfassungsbeschwerden sind die letzte Chance, um vor Gericht zu seinem Recht zu kommen. Haben die fachlich zuständigen Gerichte (z.B. Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht oder Bundesverwaltungsgericht) entschieden, kann deren Urteil durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Dieses untersucht die Entscheidung aber nur auf die Nichtbeachtung von Grundrechten durch das Gericht.
Hohe formelle Anforderungen
Die Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind aber seit jeher hoch. Innerhalb einer recht kurzen Frist von einem Monat muss nicht nur die Antragsschrift, sondern auch eine detaillierte Begründung mit allen relevanten Dokumenten schriftlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekommen sein.
Rechtsanwalt Thomas Hummel von der Kanzlei Abamatus: "Hier sind leider schon viele Kollegen gescheitert, weil sie die ungewohnte Formenstrenge nicht beachtet haben. Bereits das Fehlen einer Anlage kann zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen."
Auch Fehler des Anwalts zählen
Eine unzulässige Verfassungsbeschwerde wird gar nicht erst zur Entscheidung in der Sache angenommen. Ein Versehen des Rechtsanwalts gilt dabei nicht als Entschuldigungsgrund. Auch eine spätere Behebung des Fehlers und eine erneute Einreichung sind in aller Regel nicht möglich.
Modernen Kommunikationsmitteln wie dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) oder einer E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) zur Absenderidentifikation verweigert sich das Bundesverfassungsgericht bislang. Eine Einreichung auf diesem Wege ist nicht möglich bzw. nicht formgerecht.
Anspruchsvolle Begründung notwendig
Auch inhaltlich werden die Anforderungen immer höher. Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden sind heute fast nur noch zu erwarten, wenn sich der Rechtsanwalt detailliert mit dem Sachverhalt auseinandersetzt und die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte zu diesem Thema genauestens analysiert.
"Eine Verfassungsbeschwerde ist mittlerweile eine Mammutaufgabe", so Rechtsanwalt Hummel. "An jedem Schriftsatz sitzen meine wissenschaftlichen Mitarbeiter und ich viele Stunden, um das Maximum für den Mandanten herauszuholen. Aber gerade bei Verfassungsbeschwerden gilt: Entweder man macht es richtig oder gar nicht."Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwalt Thomas Hummel und sein Team vertreten Sie gerne auch bei Ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Verfassungsgerichtshof eines Bundeslands.
Die Kanzlei vertritt Sie nicht nur an unserem Stammsitz im Raum München oder sonst in Bayern, sondern bundesweit. Durch moderne Kommunikationsmittel ist es ohne Weiteres möglich, Verfassungsbeschwerden ohne persönliche Treffen zu bearbeiten – egal, ob Sie nun aus Berlin, Hamburg, Köln oder Australien kommen.
Die Kanzlei verfügt über intensive Erfahrungen mit dem Recht der Verfassungsbeschwerde, den Grundrechten und dem sonstigen Verfassungsrecht. Gerade in diesem Bereich, der nicht zur alltäglichen Kerntätigkeit der meisten Anwälte gehört, ist es wichtig, kompetent vertreten zu werden.
Datum: 06.07.2019 - 19:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1735310
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Hummel
Stadt:
München
Telefon: 0178/9297829
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.07.2019
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