Diese Details prüft der Immobiliengutachter.
ID: 1737299
So prüft man eine Immobilie:
Bei der Besichtigung der Immobilie schaut der Immobiliengutachter ganz genau ob vorhandene Bauschäden am Gebäude vorhanden sind. Ein weiterer wichtiger Punkt ist ob die Wohn- sowie Nutzfläche plausibilitiert werden können. Die Prüfung der Immobilie wird meistens nur augenscheinlich von dem Gutachter vorgenommen. Bei einer gewünschten umfassenden Überprüfung des Objektes werden Proben genommen, die Probenentnahme kann aber kleinere Schäden am Gebäude verursachen weshalb diese in den meisten Fällen nicht gewünscht ist.
Bei der augenscheinlichen Prüfung achtet der Prüfer häufigsten festzustellenden Baumängel bei Immobilien:
1.Feuchtigkeit und daraus resultierende Schimmelbildung
2.Zustand und Funktionstüchtigkeit der Fenster
3.Zustand des Daches und der Dachkonstruktion
4.Heizung des Gebäudes
5.Wasserleitungen, Heizungsleitungen & Abflussrohre
6.Sanitäre Einrichtungen der Immobilie
7.Fassade bezüglich statischer Risse / Setzungsrisse
Gerade bei Neubauten bilden sich Schadensbilder in den ersten Jahren heraus. Es ist zu beobachten welche Veränderungen sich an einem Neubau in den ersten Jahren zeigen. Dazu beobachtet man ob sich die Oberflächen farblich verändern, ob feuchte Flecken an Wand und Fassade entstehen. Bei dem Gutachten für das Objekt prüft der Gutachter was die möglichen Ursachen für die Schadensbilder sind. Schimmelbildung kann durch unsachgemäßes Lüften oder durch Leitungsschäden der Wasserleitung oder Heizung entstehen. Mit Messgeräten wird das genausten von dem Gutachter dokumentiert. Ist der Schaden durch Leitungsschäden entstanden ist die Beseitigung mit höheren Kosten verbunden, welche sich auf den Preis der Immobilie auswirken.
Um eine sachgerechte Bewertung für die Immobilie zu erstellen sind für den Immobiliengutachter folgende Merkmale zu beachten, um einen korrekten Verkehrswert bzw. Marktwert der Immobilie zu ermitteln.
1.Die Lage der Immobilie
2.Zustand des Objektes und zugehörigen Nebengebäuden
3.Die Baurechtliche Situation der Immobilie
4. Grundbuchrechtliche Situation des Objektes
5.Durchgeführte Sanierungen in den letzten 20 Jahren
6.Berücksichtigung der Mikro- und Makrolage
7.Welche Miethöhen beim jetzigen Zustand erzielbar sind
Der Gutachter wird zusätzlich die Daten des lokalen Gutachterausschusses einholen und auswerten. Diese Informationen werden auf das Bewertungsobjekt angepasst und somit der aktuelle Marktwert der Immobilie errechnet. Dafür verwendet der Immobiliengutachter die Ihm für die Immobilienbewertung zur Verfügung stehenden Verfahren: Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Haus Immobilienbewertung berät Privat- und Geschäftskunden bei Verkauf & Kauf von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Sonderimmobilien und Grundstücken.
Reichenbrander Str. 4, 09117 Chemnitz
Datum: 15.07.2019 - 08:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1737299
Anzahl Zeichen: 3096
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Haus
Stadt:
Chemnitz
Telefon: 0800 0873166
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 375 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Diese Details prüft der Immobiliengutachter."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Haus Immobilienbewertung Chemnitz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




