Investfinans AB: Für die vielen Anleger die sich dem ESK angeschlossen haben, haben sich die ersten außergerichtlichen Schritte schon gelohnt.
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Um etwa 1,2 Milliarden Euro hat die Firma Investfinans Anleger betrogen. Die Menschen, die hinter diesem Betrug stecken feiern sich wahrscheinlich selbst als die „Größten“ – bis sie erwischt werden. Die ersten Klagen werden von den ESK- Vertrauensanwälten in Kürze eingereicht.
Die Betrüger haben komplett neue Identitäten geschaffen, indem Sie wie bei einem Puzzle gefälschte Informationen, falsche Namen, echte Daten, reale Unternehmen und vieles mehr zusammensetzten, bis sich ein neues glaubwürdiges Bild ergab. „Synthetischer Identitätsdiebstahl“ nennt sich das. Synthetische Identitäten wirken nach außen wie echte Unternehmen mit guten Kredit-Scores und guter Historie, werden jedoch von Betrügern für ihre Betrügereien frei erfunden.
Solche synthetischen Identitäten dienen natürlich auch dazu Bankkonten zu eröffnen um mit Anlagebetrug dort das Geld der Anleger einzusammeln.
Zum Schutz der Anleger ist es wichtig, dass Banken solch einen Kontoeröffnungsbetrug rechtzeitig erkennen und ein Konto gar nicht erst eröffnen. Vielen Banken scheint es zu mühsam zu sein auf entsprechende Datenquellen sowie maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz zurückgreifen, um effektiv festzustellen wer ihre Kunden sind und wie sie Risiken angemessen identifizieren und mindern können – oder wie sie den Betrügern einen Schritt voraus sein können.
Wie der Anlagebetrug von Investfinans AB zeigt, werden deutsche Anleger kaum geschützt. Wenn Betrüger über einen längeren Zeitraum bei Anlegern so viel Geld abkassieren können, zeigt das doch deutlich, wie schlecht es tatsächlich um den Anlegerschutz in Deutschland bestellt ist.
Der ESK unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten. Für die vielen Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich nunmehr zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Anwaltskosten entstanden.
Nunmehr ist die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt.
Auch hier kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Die ersten Deckungszusagen liegen den Anwälten bereits vor. In diesen Fällen sind die Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Datum: 30.07.2019 - 16:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
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Kategorie:
Geldanlage
Meldungsart: Finanzinformation
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