Abgefackelt: Wer zahlt bei Brandstiftung am Auto?

Abgefackelt: Wer zahlt bei Brandstiftung am Auto?

ID: 1742294

R+V-Infocenter: Immer mehr Autos werden mutwillig in Brand gesetzt




(firmenpresse) - Wiesbaden, 2. August 2019. Lodernde Flammen, heulende Sirenen, ein vollständig ausgebrannter Wagen: "Dieses Szenario sehen wir vor allem in Großstädten immer häufiger, denn die Anzahl der Brandstiftungen nimmt zu", warnt Christoph Röttger, Kfz-Schadenexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.



Immer mehr Autos mutwillig in Brand gesetzt

Allein in Berlin gingen in diesem Jahr bereits über 300 Autos in Flammen auf. Bundesweit gehen die Schäden jedes Jahr in die Millionen. Doch wer zahlt die Rechnung, wenn ein Brandstifter zuschlägt? Im schlimmsten Fall der Fahrzeugeigentümer selbst, sofern er keine Kaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat.



"Eine Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden am eigenen Auto", berichtet Röttger von der R+V Versicherung: "Das gilt auch dann, wenn der Wagen völlig ausbrennt und zu einem Totalschaden wird." Der Fahrzeugeigentümer bekommt dann im Regelfall den Wiederbeschaffungswert seines Autos ausgezahlt, also den Preis eines gleichwertigen Autos auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Manchmal lohnt auch ein Blick in den Versicherungsvertrag, da teilweise auch der Neu- oder Kaufpreis des Wagens erstattet wird.



Wer haftet, wenn das Feuer übergreift?

Wer trägt jedoch die Kosten, wenn das Feuer auf benachbart abgestellte Autos oder Gebäude übergreift? In diesem Fall sind der Autohalter und seine Versicherung nicht in der Pflicht zum Schadenersatz. "Der Besitzer eines durch Brandstiftung in Flammen gesetzten Autos haftet nicht für Schäden, die an anderen Autos oder Häusern entstehen", erklärt Röttger. Gefragt ist hier die Kasko-Versicherung des betroffenen Wagens, beziehungsweise die Gebäudeversicherung eines Wohnhauses. Sind diese Versicherungen nicht vorhanden, geht der Geschädigte leer aus. Es sei denn, der Brandstifter wird ermittelt und für seine Straftat haftbar gemacht.



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:



- Brillen, Taschen oder Laptops: Verbrennen Gegenstände im Wagen, die kein Fahrzeugzubehör sind, greift keine Kfz-Versicherung.

- Sonstige Formen des Vandalismus wie zerkratzter Lack oder zerstochene Reifen deckt die Vollkaskoversicherung ab.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
anja.kassubek(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.08.2019 - 17:00 Uhr
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