Bundesregierung stellte durch Last-Minute-Transport den Weiterbetrieb des AKW Doel sicher

Bundesregierung stellte durch Last-Minute-Transport den Weiterbetrieb des AKW Doel sicher

ID: 1746809

Durch sechs Transporte von Atombrennelementen aus Lingen nach Doel im Juli 2019 hat die Bundesregierung den Weiterbetrieb des AKW Doel in Belgien für weitere zwei Jahre sichergestellt. Der letzte Transport ging am Sonntag, dem 28. Juli 2019 von Lingen nach Belgien. Am darauffolgenden Montag stellte der EuGH fest, dass die belgischen Atommeiler rechtswidrig betrieben werden. Die ÖDP NRW fordert als Konsequenz aus dem EuGH-Urteil einen sofortigen Exportstopp. Des Weiteren fordert die ÖDP NRW Bundes- und Landesregierung auf, auf dem Klageweg einen Betriebsstopp der Atomblöcke zu erreichen, die rechtswidrig am Netz sind.



Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-WestfalenÖkologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen

(firmenpresse) - Svenja Schulze hat jede Glaubwürdigkeit verloren

Bundesregierung stellte durch Last-Minute-Transport den Weiterbetrieb des AKW Doel sicher

ÖDP fordert juristische Schritte zur Stilllegung der rechtswidrig betriebenen belgischen Atomkraftwerke.

(Düsseldorf/Münster) – Durch sechs Transporte von Atombrennelementen aus Lingen nach Doel im Juli 2019 hat die Bundesregierung den Weiterbetrieb des AKW Doel in Belgien für weitere zwei Jahre sichergestellt. Der letzte Transport ging am Sonntag, dem 28. Juli 2019 von Lingen nach Belgien. Am darauffolgenden Montag stellte der EuGH fest, dass die belgischen Atommeiler rechtswidrig betrieben werden.

„Das Bundesumweltministerium kann sich nicht herausreden, es hätte nichts gewusst. Vielmehr war es aktiv am Verfahren vor dem EuGH beteiligt“, so der Landesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen. Die ÖDP NRW fordert als Konsequenz aus dem EuGH-Urteil einen sofortigen Exportstopp. Des Weiteren fordert die ÖDP NRW Bundes- und Landesregierung auf, auf dem Klageweg einen Betriebsstopp der Atomblöcke zu erreichen, die rechtswidrig am Netz sind.

Für die Bundesregierung kann die Entscheidung des EuGHs nicht überraschend gekommen sein. So schreibt das Umweltministerium in einer Stellungnahme vom 29.7.2019: „Deutschland fordert seit langem, substantielle Laufzeitverlängerungen von Atomkraftanlagen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Das Urteil stützt unsere Position und gibt uns gute Argumente im Gespräch mit unseren Nachbarländern.“ Wenn dies wirklich die Position des Bundesumweltministeriums ist, warum hat dies dann im Monat der Urteilsverkündung sechs Lieferungen nach Doel zugelassen, die letzte am Sonntag vor der Urteilsver-kündung?

Der zeitliche Zusammenhang und die Folge der Lieferung, die den Weiterbetrieb von Doel für weitere 2 Jahre gesichert haben, nährt den Verdacht, dass das Umweltministerium hier aktiv die belgische Atomindustrie unterstützte. Alle verbalen anderslautenden Erklärungen erscheinen vor diesem Hintergrund als reine Ablenkungs- und Verschleierungsmanöver. Das Schulze-Ministerium schreibt das eine, und macht das Gegenteil. Schulze hat hier aktiv den Weiterbetrieb der beschädigten, überalterten und – so jetzt der EuGH – rechtswidrig betriebenen AKWs unterstützt. So geht jede Glaubwürdigkeit verloren.



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Datum: 22.08.2019 - 10:06 Uhr
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