GEOKRAFTWERKE.de GmbH zum Schadensersatz verurteilt
Die Geokraftwerke.de GmbH wurde zum Schadenersatz verurteilt.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger erwarb am 05.06.2013 50 Namensschuldverschreibungen zu einem Gesamtpreis in Höhe von € 10.000,00 von der GEOKRAFTWERKE.de GmbH. Der Kläger gab an, dass ihm das streitgegenständliche Investment in einem telefonischen Informationsgespräch mit der GEOKRAFTWERKE.de GmbH als zukunftsträchtige Anlageform vorgestellt wurde, welche durch das EEG abgesichert sei. Weiter, so der Kläger, sei ihm am Telefon mitgeteilt worden, dass er sein Geld jederzeit zurückerhalten könne. Im Vertrauen auf diese Angaben der Beklagten erwarb der Kläger im Nachgang die Namensschuldverschreibungen.
Nachdem der Kläger im Jahre 2018 erfahren hatte, dass er sein Geld nicht jederzeit zurückerhalten werde, beauftragte er die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen.
Das Landgericht Regensburg kam nach Anhörung des Klägers und des Geschäftsführers der Beklagten zu dem Ergebnis, dass die GEOKRAFTWERKE.de GmbH ihre vorvertraglichen Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt habe, in dem sie dem Kläger gegenüber wahrheitswidrige Angaben zur Rückzahlung seines Kapitals gemacht habe. Das Landgericht Regensburg verurteilte die GEOKRAFTWERKE.de GmbH deshalb zur Rückzahlung des vom Kläger geleisteten Anlagebetrages Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Namensschuldverschreibungen.
„Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch, dass Erwerber von Namensschuldverschreibungen der GEOKRAFTWERKE.de GmbH, die sich unzureichend aufgeklärt fühlen, Chancen haben, vor Gericht ein positives Urteil zu erstreiten“ erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht darüber hinaus von einem Recht der Erwerber von Namensschuldverschreibungen aus, das Vertragsverhältnis außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen zu können. Die oben zitierte Entscheidung setzt sich jedoch mit diesem Kündigungsrecht folgerichtig nicht auseinander, da das Gericht im vorliegenden Sachverhalt aufgrund des Verlaufes der mündlichen Verhandlung von einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung und einem daraus resultierenden Schadensersatzanspruch ausgeht.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie die GEOKRAFTWERKE.de GmbH auf diese Entscheidung reagiert. Gegenwärtig sind diverse Verfahren in der ersten und in der zweiten Instanz gegen die GEOKRAFTWERKE.de GmbH anhängig.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 16.09.2019 - 11:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1753540
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Ansprechpartner: Hr. Liebl
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München, Berlin
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.09.2019
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