Bundesregierung vereinfacht Antragsverfahren zur Psychotherapie
ID: 1757291
Antragsverfahren zur Psychotherapie wird vereinfacht
Monatelang hatte der Verband dagegen gekämpft, dass die umstrittene Lotsenregelung trotz großer Ablehnung bei Patienten und Psychotherapeuten doch noch in Kraft tritt.
Bei der Lotsenregelung sollten psychisch Kranke gezwungen werden, vor dem Besuch eines Psychotherapeuten einen "Lotsenarzt" aufzusuchen.
Damit war Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei allen Psychotherapeutenverbänden, Patientenvereinigungen und der überwiegenden Zahl der Abgeordneten abgeblitzt.
Und der Verband Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk hatte dem Minister gleichzeitig eigene Vorschläge gemacht, die gerade schwer psychisch Kranken helfen sollten. Unter anderem eine Vereinfachung des Antragsverfahrens für längere Psychotherapien. Hier waren aufwändige Antrags-Berichte der Therapeuten vorgeschrieben, die einem externen Gutachter vorgelegt werden sollten.
"Vereinfachen Sie das Antragsverfahren und schaffen Sie so neue Therapieplätze!", so lautete die Forderung. 520.000 Stunden werden durch das Antragsverfahren, so hatte eine Studie des Verbands-Vorgängers "Initiative für gerechte Honorare" 2016 ergeben, von niedergelassenen Psychotherapeuten verbraucht. Eine Vereinfachung des Antragsverfahrens, so hatte Adler dem Minister vorgerechnet, schafft mindestens 12.500 neue Therapieplätze. Gleichzeitig empfahl er dem Minister, das Antragsverfahren, das sogenannte Gutachterverfahren, für Gruppentherapien ganz abzuschaffen.
Letzte Woche hat die Regierungskoalition unerwartet reagiert: das Gutachterverfahren wird schrittweise vereinfacht und dann endgültig durch andere Verfahren zur Qualitätssicherung der Psychotherapie ersetzt. Für Gruppentherapie wird das Gutachterverfahren sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes ersatzlos abgeschafft.
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk hat gleichzeitig gegen eine Einführung der Lotsenregelung "durch die Hintertür" gewarnt. Der Vorschlag des Netzwerkes war: eine Institution zu schaffen, die schwer psychisch Kranken hilft, bei der alle Facharztgruppen vernetzt zusammenarbeiten. Auch dies hat das Ministerium jetzt umgesetzt und der Bundestag gestern beschlossen. Aber auch hier hat der Bundesgesundheitsminister eine Hintertür geschaffen, die umstrittene Lotsenregelung doch noch einführen zu können. Davor warnt der Abgeordnete und FDP-Berichterstatter für das Gesetz, Wieland Schinnenburg, selbst Zahnarzt und Rechtsanwalt.
"Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt ... Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf", lautet der Änderungsantrag der Regierungskoalition.
Das Wort "insbesondere" eröffne, so der Jurist Schinnenburg, wiederum die Möglichkeit, eine Lotsenregelung für alle Psychotherapie-Patienten einzuführen, weil diese Formulierung juristisch auch weitere Personengruppen einschließt. Also auch weniger schwer Erkrankte.
Doch auch über die zweite Erleichterung ist das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk nicht gerade erfreut. Das Gutachterverfahren wird zwar durch ein neues "Verfahren zur Qualitätssicherung" ersetzt. Gerade das bereitet dem Verband neues Kopfzerbrechen. "Unklar ist, wie dieses Verfahren aussieht. Wird es von den Krankenkassen selbst übernommen? Prüft der medizinische Dienst der Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit längerer Therapien? Oder kann auch hier eine Lotsenregelung eingeführt werden? Wir werden das von unserem Justiziar prüfen lassen", so Verbandsvorstand Adler. Allerdings, so Adler, stehe noch kein Termin zu Abschaffung fest. Das habe der Bundesgesundheitsminister dem für die Veränderung von Therapiefragen zuständigen gemeinsamen Bundesausschuss, dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen selbst überlassen.
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Datum: 27.09.2019 - 00:50 Uhr
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