Anwalt Arbeitsrecht: Kirchliches Arbeitsrecht im Focus des EuGH
Was der Europäische Gerichtshof angestoßen hat, scheint die Kirche nun in Bewegung zu bringen.
Im Auftrag der deutschen Bischofskonferenz bemüht sich derzeit eine Arbeitsgruppe, das kirchliche Arbeitsrecht neu zu konzipieren. Die Kirche kann und will es sich womöglich nicht länger leisten, Arbeitnehmern zu kündigen, weil deren persönliche Lebensführung nicht dem entspricht, was von der Kirche lange Zeit verlangt wurde (keine Homosexualität, keine Ehescheidung, usw.).
Klare Ansagen aus Luxemburg
Eine gewisse Öffnung entspräche dem, was der EuGH im vergangenen Jahr zum kirchlichen Arbeitsrecht entschieden hat.
So stellte der EuGH mit Urteil vom 17.04.2018, Az.: C-414/16, fest, dass die Kirchen nicht frei sind in der Festlegung von Stellenprofilen für Bewerber. Das Verlangen einer Kirchenzugehörigkeit sei bei Stellenausschreibungen nur erlaubt, wenn dies für die Ausübung der Tätigkeit eine "wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung" darstelle.
Erhebliche Praxisrelevanz kommt einem weiteren Urteil der Luxemburger Richter mit dem Az.: C-68/17 zu. Es ging in dem zugrunde liegenden Rechtsstreit um die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus, weil dieser eine zweite Ehe eingegangen war.
Kirchliche Kriterien versus berufliche Anforderungen
Nach der Rechtsprechung des EuGH muss die Entscheidung einer Kirche, an Ihre leitenden Mitarbeiter bestimmte Anforderungen im Sinne der kirchlichen Vorgaben zu stellen, Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein. Die nationalen Gerichte müssten bei dieser Kontrolle prüfen, ob die Religion im Hinblick auf die Art der betreffenden Tätigkeit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
Einen Wink mit dem Zaunpfahl gab der EuGH den nationalen Gerichten gleich mit: Es erscheine "zweifelhaft, ob die Akzeptanz des von der katholischen Kirche befürworteten Eheverständnisses für die ärztliche Tätigkeit eines Chefarztes wirklich eine wesentliche berufliche Anforderung darstellt".
Autorin ist die im Arbeitsrecht tätige Anwältin Johanna Steinle in der überregional aktiven Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen, Augsburg / Starnberg.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
rechtsanwaeltin-johanna-steinle
anwalt-arbeitsrecht-augsburg
anwalt-arbeitsrecht-starnberg
kirchliches-arbeitsrecht
berufliche-anforderung
religion
chefarzt
zweite-ehe
kirchenzugehoerigkeit
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
- Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
- Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
- Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
- Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
- Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
- Mietrecht für Mieter und Vermieter,
- Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
- Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.
Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein - darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg
Datum: 01.11.2019 - 03:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1766957
Anzahl Zeichen: 2566
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Udo Reissner
Stadt:
Augsburg
Telefon: 0821 9079797
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 580 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anwalt Arbeitsrecht: Kirchliches Arbeitsrecht im Focus des EuGH"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die BVG-Entscheidung und ihre Vorgeschichte In einer langen erwartenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 12.11.2020 (Az.: 2 BvR 1616/18) nunmehr die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit technischen Messungen im Straßenverkehr deutlic
Endlich: Bundesverfassungsgericht bestätigt Anspruch auf Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohme ...
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat entschieden In einer langen erwartenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 12.11.2020 (Az.: 2 BvR 1616/18) nunmehr die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit technischen Messungen im Straßenverkehr
Nun sticht der "Widerruf-Joker" für Diesel-Entschädigung und Hauskredit-Zinsenkung auch beim BGH ...
Die bisherige BGH-Position Das überraschend deutliche EuGH-Urteil vom 26.03.2020 hatte Diesel-Skandal geschädigten Autobesitzern zunächst die Möglichkeit einer vergleichsweise schnellen und kostengünstigen Diesel-Entschädigung eröffnet. Auch für die Zins-Senkung bei Haus-Krediten wurde da
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg
Beratungs-Aktion für Studenten zum Studienbeginn und zum Studienende ...
29.10.2019. Anlässlich der mittlerweile in allen Bundesländern begonnenen Vorlesungen im neuen Semester stehen jedem Studenten oder deren Eltern, die Experten der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) kostenlos für die Beantwortung von Fragen rund ums Thema Studienbeginn, Studie
Anwalt Strafrecht über Opfer-Rechte im Strafverfahren ...
Neu geregelt: Die Opfer-Rechte im Strafverfahren Neben den Rechten und Pflichten eines Beschuldigten/Angeklagten regelt das deutsche Strafrecht in einer Reihe von Vorschriften auch die Rechte (und Pflichten) für die Opfer von Straftaten. So können sich die Opfer unter gewissen Voraussetzung
Schuldenruf in Sachen Envion ...
München, Berlin, den 28.10.2019 Nach Informationen der Schweizer Kanzlei Wenger und Plattner soll nunmehr am kommenden Montag, den 28.10.2019 der von Seiten der enttäuschten Anleger des Envion ICO lang ersehnte Schuldenruf erfolgen. Im Rahmen des Schuldenrufs können innerhalb einer Frist von
Weltspartag ist am 30. Oktober – Checkliste für Geldanlagen ...
25.10.2019. Pünktlich wie Weihnachten zelebrieren die Banken am 30. Oktober den Weltspartag. Dieses Jahr zum 95. Mal. Sinn und Zweck war ursprünglich die Heranführung von Kindern und Jugendliche an den Spargedanken. Jedoch hat sich der Charakter des Weltspartages verschoben. Heutzutage dienen Ges




