Einbruchgefahr in der dunklen Jahreszeit – Versicherungsschutz überprüfen

Einbruchgefahr in der dunklen Jahreszeit – Versicherungsschutz überprüfen

ID: 1767708

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 05.11.2019. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist zwar gesunken. So waren es im Jahr 2015 noch über 167.000 Fälle, im Jahr 2016 151.000 und im Jahr 2017 knapp 117.000. Und im Jahr 2018 ist die Zahl der Wohnungseinbrüche laut dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstmals seit 1997 unter die 100.000-Marke gefallen. Das ist immer noch genug, vor allem dann, wenn man selbst davon betroffen ist. Dabei nutzen die Einbrecher gerne die dunkle Jahreszeit, sprich die Monate Oktober bis Januar. Die Chance einen Dieb zu erwischen ist dabei relativ gering. Einbrecher sollen jetzt härter bestraft werden. Ob das abschreckt ist fraglich. Nicht einmal zehn Prozent der Täter bei Einbrüchen werden ermittelt, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) und gibt Verhaltenstipps sowie eine Empfehlung für den Versicherungsschutz.

Leider kommt es sogar auch bei gut gesicherten Häusern und Wohnungen zu Einbrüchen, dennoch sollten es die Bewohner den Dieben so schwer wie möglich machen. Einbrecher lieben zwar die dunkle Jahreszeit, aber auch die Ungestörtheit. Eine anspringende Alarmanlage kann hier Wunder wirken. Stets geschlossene Haustüren, Fenster und Terrassentüren und Rollläden – auch mit speziellen Sicherungen – bieten zusätzlichen Schutz, zählt GVI-Vorstand Jürgen Buck auf.

Sollte es dennoch in der dunklen Jahreszeit zu Einbrüchen gekommen sein, sind die Bewohner zunächst ratlos. Zum Verlust von wertvollem Inventar kommt noch der Schock über die Verletzung der Privatsphäre und der Verwüstung des Eigentums. Egal wie hoch der Verlust bzw. Schaden ist, die Polizei muss immer umgehend benachrichtigt werden. Um Einbruchschäden ersetzt zu bekommen, bedarf es einen Versicherungsschutz über eine Hausratversicherung und der polizeilichen Meldung mit einer Stehlliste.

„Beim Abschluss einer Hausratversicherung sind einige Details zu beachten, wie z. B. die Vereinbarung über einen Unterversicherungsverzicht mit einer dem Hausrat entsprechender hohen Versicherungssumme“, empfiehlt der Fachmann Buck. „Zum Versicherungsschutz ist es sinnvoll, zusätzlich eine aktuelle Inventarliste mit der Auflistung sämtlicher Wertgegenstände – angefangen vom Anrufbeantworter bis hin zu Wertpapieren aufzustellen“, rät Jürgen Buck. Somit können wenigstens die materiellen Schäden bei Einbrüchen in der dunklen Jahreszeit ersetzt werden.



Weitere Informationen zum Thema „Einbrüche und dunkle Jahreszeit, Einbruchsschutz und Versicherungsschutz“ stellt die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



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Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12



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Datum: 05.11.2019 - 10:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.11.2019

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