DGAP-News: Sanochemia Pharmazeutika AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

DGAP-News: Sanochemia Pharmazeutika AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ID: 176828
(firmenpresse) - Sanochemia Pharmazeutika AG / Hauptversammlung

22.02.2010 09:53

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Sanochemia Pharmazeutika AG

Wien, FN 117055 s

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 25. März 2010, um 14.00 Uhr
in der Wirtschaftskammer Burgenland
7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht zum
30.09.2009, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 30.09.2009
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr
2008/2009.

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2008/2009.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2008/2009.

4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009.

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009/2010.

6.Beschlussfassung über

a) die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG innerhalb von fünf
Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch
das Grundkapital um bis zu EUR 5.077.799,-- auf EUR 15.233.397,-- durch
Ausgabe von bis zu 5.077.799 neuen, auf Inhaber lautende Stammaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss im Fall von Sacheinlagen
zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen
mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie über die Ermächtigung des


Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch Ausgabe von Aktien
aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen,

b) die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien).

7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 in den §§ 14 (Einberufung und Ort), 15
(Teilnahmeberechtigung), 16 (Stimmrecht), 17 (Vorsitz) und 20
(Jahresabschluss und Gewinnverteilung).

8. Beschlussfassung über den Widerruf der in der ordentlichen
Hauptversammlung vom 27.03.2008 für die Dauer von 30 Monaten erteilten
Ermächtigung des Vorstandes zum Rückkauf eigener Aktien unter
gleichzeitiger neuerlicher Ermächtigung des Vorstandes, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft zu erwerben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art als
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 4. März 2010 zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1090 Wien, Boltzmanngasse
11, Abteilung Investor Relations, Margarita Hoch, auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Bericht des Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2008/2009
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 8.
- Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der
Aktionäre gemäß § 153 Abs. 4 AktG bei einer Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen
- Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der
Aktionäre bei einer Veräußerung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen
eigenen Aktien
- Satzungsgegenüberstellung

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 4.
März 2010 außerdem im Internet www.sanochemia.at zugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 4. März 2009 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1090 Wien, Boltzmanngasse 11, Abteilung
Investor Relations, Margarita Hoch, oder per Telefax +43 1 319 14 56-344
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen inTextform spätestens am 16. März 2010 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 319 14 56-344 oder an Sanochemia
Pharmazeutika AG, 1090 Wien, Boltzmanngasse 11, Abteilung Investor
Relations, Margarita Hoch, oder per E-Mail m.hoch@sanochemia.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß
gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.sanochemia.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 15. März 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 22. März 2010 ausschließlich unter einer
der nachgenannten Adressen zu gehen muss.Per Post:
Sanochemia Pharmazeutika AG
Investor Relations
z.H. Frau Margarita Hoch
Boltzmanngasse 11
1090 Wien

Per Telefax: +43 1 319 14 56-344

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262
Abs. 20 AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft bis
spätestens 22. März 2010 ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zugehen muss.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000776307,
- Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 15. März 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 24. März 2010, 16.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post:
Sanochemia Pharmazeutika AG
Investor Relations
z.H. Frau Margarita Hoch
Boltzmanngasse 11
1090 Wien
Per Telefax: +43 1 319 14 56-344

Per E-Mail: m.hoch@sanochemia.at wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs.20
AktG).

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird
auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.sanochemia.at abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 10.155.598,-- und ist eingeteilt in 10.155.598
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 10.155.598.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlungeinzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab
13.30 Uhr.

Wien, im Februar 2010

Der Vorstand



Margarita Hoch
+43 / 1 / 3191456-335
m.hoch@sanochemia.at
www.sanochemia.at




22.02.2010 09:53 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unterwww.dgap-medientreff.deundwww.dgap.de---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sanochemia Pharmazeutika AG
Boltzmanngasse 9a - 11
A-1091 WienÖsterreich
Telefon: +43 (1) 319 14 56-0
Fax: +43 (1) 319 14 56-44
E-Mail: office@sanochemia.at
Internet: www.sanochemia.at
ISIN: AT0000776307
WKN: 919963
Indizes: Prime Standard
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehrin Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Datum: 22.02.2010 - 09:53 Uhr
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