Kündigungstermin Kfz-Versicherung – Wechseltipp: Rückstufung im Schadensfall
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Die meisten Tarife der Kfz-Versicherungen sehen eine Hauptfälligkeit zum 1. Januar vor. Auf Grund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat, muss die Kündigung bis zum 30. November dem Versicherer vorliegen. Einen Wechseltipp gibt Siegfried Karle, Präsident der GVI, gleich mit auf den Weg: „Bewahren Sie den Nachweis der Kündigung auf“. Nachweis ist ein Faxprotokoll, Einschreibebeleg und Eingangsbestätigungs-Email.
Ein entscheidender Wechseltipp des Experten ist die Prüfung der Leistungen der Kfz-Versicherung. „So haben viele ältere Tarife der Kfz-Versicherungen vorteilhaftere Bedingungen. Zum Beispiel ist der Rabattretter, der oftmals im Schadensfall vor einer teureren Rückstufung schützt, bei älteren Tarifen beitragsfrei eingeschlossen. Zudem kann die Rückstufung im Schadensfall generell im neuen Tarif schlechter sein, was vor allem für junge Fahrer wegen der höheren Schadenshäufigkeit oft Auswirkungen hat. Ein Vergleich kann leicht über die Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System erfolgen, die sich in den Bedingungs-Anhängen befinden“, so der Fachmann weiter.
Weitere Wechseltipps zum Thema „Kfz-Versicherung - Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe, Kündigungstermin, Rückstufung im Schadensfall und „Online-Vergleichsrechner Kfz-Versicherung“ finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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Datum: 12.11.2019 - 10:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1769841
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.11.2019
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