AHRENDT: Besondere Beachtung des Jugendstrafrechts bei der Gesamtreform der nachträglichen Sicherungsverwahrung
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AHRENDT: Besondere Beachtung des Jugendstrafrechts bei der Gesamtreform der nachträglichen Sicherungsverwahrung
Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung steht ganz oben auf der rechtspolitischen Agenda der Koalition. Wir brauchen endlich eine Harmonisierung der gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen, die sowohl das Erwachsenen- als auch das Jugendstrafrecht angemessen berücksichtigt. Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen zulässig ist, gibt das Gericht weitere Anordnungskriterien für die bevorstehende Gesamtreform der Sicherungsverwahrung. Wegen der Entwicklungsreife bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist hier eine besondere Sensibilität geboten, weil eine sichere Gefährlichkeitsprognose sehr schwierig ist.
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Datum: 09.03.2010 - 19:17 Uhr
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