Bombardier gibt Rücknahme des zuvor angekündigten Rückkaufangebots und der gleichzeitigen Emissio

Bombardier gibt Rücknahme des zuvor angekündigten Rückkaufangebots und der gleichzeitigen Emission bekannt

ID: 177293
(Thomson Reuters ONE) -


MONTREAL, QUEBEC--(Marketwire - March 8, 2010) - NICHT ZUR VERBREITUNG AN
PERSONEN, DIE IN DER REPUBLIK ITALIEN ANSÄSSIG SIND BZW. SICH DORT AUFHALTEN

Bombardier Inc. (TSX: BBD.A
) (TSX: BBD.B
) gab heute bekannt,
dass das Unternehmen aufgrund der derzeit widrigen Situation auf den
Fremdfinanzierungsmärkten entschieden hat, die geplante institutionelle
Privatplatzierung neuer, vorrangiger Anleihen (im Weiteren das "Angebot")
zurückzuziehen und deshalb heute auch das zuvor angekündigte Rückkaufangebot (im
Weiteren das "Rückkaufangebot") für die 2012 fälligen 6,75-prozentigen Anleihen
(CUSIP/ISIN-Nr. 097751AG6 / USC10602AG20) (im Weiteren die "6,75-prozentigen
Anleihen"), die 2014 fälligen 6,30-prozentigen Anleihen (CUSIP/ISIN-Nr.
097751AH4 / USC10602AH03) (im Weiteren die "6,30-prozentigen Anleihen" und
gemeinsam mit den 6,75-prozentigen Anleihen die "US-Dollar-Anleihen") sowie die
2013 fälligen vorrangigen Anleihen mit variabler Verzinsung (Common
Code/ISIN-Nr. 027397891 / XS0273978592) (die "variabel verzinsten Anleihen",
gemeinsam mit den "US-Dollar Anleihen" die "Anleihen") des Unternehmens
zurückgenommen hat. Das Rückkaufangebot erfolgte im Rahmen eines Kaufangebots
(im Weiteren das "Kaufangebot") vom 8. Februar 2010 und des entsprechenden, nur
für die 6,75-prozentigen und 6,30-prozentigen Anleihen geltenden
Übertragungsbriefes.

"Das Rückkaufangebot unterlag dem Abschluss einer bzw. mehrerer
Finanztransaktionen mit für Bombardier akzeptablen Bedingungen. Als wir mit der
Planung des Rückkaufangebots und der entsprechenden institutionellen
Privatplatzierung begannen, war die Situation auf den Fremdkapitalmärkte sehr
viel günstiger als heute, sodass sich die Gelegenheit bot, die Laufzeit eines


Teils unserer Verbindlichkeiten zu verlängern. Die Situation auf dem Markt ist
jedoch inzwischen so, dass das Angebot derzeit für Bombardier uninteressant und
unbefriedigend ist. Da keine der Laufzeiten vor Mai 2012 endet, wird die
Kündigung des Rückkaufangebots und die Rücknahme des entsprechenden Kaufangebots
die laufende Betriebstätigkeit von Bombardier nicht beeinflussen", sagte Pierre
Alary, Senior Vice President und Chief Financial Officer von Bombardier.

Der Gegenwert aus dem Rückkaufangebot sowie der Gesamtgegenwert (wie im
Kaufangebot festgelegt) ist weder fällig noch wird er Besitzern von Anleihen,
die ihre Anleihen im Rahmen des Rückkaufangebots ordnungsgemäß angeboten hatten,
ausgezahlt. Im Rahmen des Rückkaufangebots werden Anleihen weder zum Kauf
akzeptiert noch gekauft und alle zuvor angebotenen und nicht zurückgenommenen
Anleihen werden ihren entsprechenden Besitzern umgehend zurückgegeben (im Fall
von durch Umbuchung angebotenen Anleihen werden die Anleihen im Falle von
US-Dollar-Anleihen dem entsprechenden Konto bei der Depository Trust Company und
im Falle variabel verzinsten Anleihen dem entsprechenden Konto bei der
allgemeinen Verwahrstelle bzw. deren Treuhänder bei Euroclear Bank S.A./N.V. und
Clearstream Banking société anonyme, gutgeschrieben).

Die vorliegende Pressemitteilung stellte die förmliche Kündigung des
Rückkaufangebots dar.

In Rechtsgebieten, in denen ein derartiges Angebot bzw. Ersuchen gesetzeswidrig
ist, stellt die vorliegende Bekanntmachung kein Kaufangebot bzw. keine
Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art dar. Die hier erwähnten
Wertpapiere wurden und werden weder nach dem US-amerikanischen Aktiengesetz von
1933 in seiner gültigen Fassung (dem "US-amerikanischen Aktiengesetz") noch nach
dem Aktiengesetz irgendeines anderen Rechtsgebietes registriert und dürfen in
den Vereinigten Staaten ohne Registrierung bzw. ohne gültige Befreiung von der
im US-amerikanischen Aktiengesetz vorgesehenen Registrierung nicht angeboten
bzw. verkauft werden.

Eine Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung sowie sonstiger Dokumente
und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot im Sinne des Abschnitts
Nr. 21 des "Financial Services and Markets Act" aus dem Jahre 2000 ist nicht
erfolgt und die entsprechenden Dokumente und Unterlagen wurden auch nicht von
einer entsprechend autorisierten Person freigegeben. Infolgedessen dürfen diese
Dokumente bzw. Unterlagen der Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich nicht
zugänglich gemacht werden. Die Verbreitung derartiger Dokumente bzw. Unterlagen
als Werbematerial für Finanzprodukte erfolgt im Vereinigten Königreich
ausschließlich an Personen, die als "professionelle Anlegers" gelten (nach
Artikel 19(5) des Erlasses "Financial Services and Markets Act 2000"
(Finanzwerbung) aus dem Jahre 2005 (der "Erlass")) bzw. an Personen nach Artikel
43(2) des Erlasses bzw. an Personen, denen aufgrund anderer Bestimmungen des
Erlasses der Zugang gewährt ist.

In der Republik Italien ("Italien") gilt das Rückkaufangebot weder direkt noch
indirekt. Das Rückkaufangebot wurde und wird den Zulassungsverfahren der
Commissione Nazionale per le Societa e la Borsa ("CONSOB") bzw. der
italienischen Zentralbank gemäß der italienischen Gesetze und Richtlinien nicht
unterzogen. Das Rückkaufangebot und sonstige Dokumente bzw. Unterlagen zum
Rückkaufangebot dürfen in Italien weder verbreitet noch verfügbar gemacht
werden.

Weder die vorliegende Bekanntmachung noch andere Dokumente bzw. Unterlagen zum
Rückkaufangebot wurden der belgischen Banken-, Finanz- und
Versicherungskommission (Commission bancaire, financière et des
assurances/Commissie voor het Bank-, Financie- en Assurantiewezen) zur Zulassung
bzw. Genehmigung vorgelegt. Infolgedessen darf das Rückkaufangebot im Königreich
Belgien ("Belgien") nicht als öffentliches Angebot nach Artikel 3 des belgischen
Gesetzes vom 1. April 2007 über öffentliche Übernahmeangebote bzw. nach Artikel
3 des belgischen Gesetztes vom 16. Juni 2006 über öffentliche Angebote von
Anlageinstrumenten und zur Zulassung zum Handel von Anlageinstrumenten auf den
aufsichtsrechtlich kontrollierten Märkten (gemeinsam das "belgische Gesetz zu
öffentlichen Angeboten") in ihrer jeweils gültigen Fassung erfolgen.
Infolgedessen darf das Rückkaufangebot in Belgien nicht annonciert werden und
das Rückkaufangebot wird auch nicht entsprechend erweitert und weder die
vorliegende Bekanntmachung noch irgendwelche anderen Dokumente und Unterlagen
zum Rückkaufangebot (wie z.B. Memoranden, Rundschreiben, Broschüren oder
ähnliche Unterlagen) wurden bzw. werden an Personen in Belgien direkt oder
indirekt verteilt bzw. ihnen verfügbar gemacht, soweit sie nicht nach Artikel
10 des belgischen Gesetzes (in seiner jeweils gültigen Fassung) auf eigene
Rechnung als "qualifizierte Anleger" tätig sind.

Das Rückkaufangebot wird der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich
("Frankreich") weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder die vorliegende
Bekanntmachung noch andere Dokumente bzw. Unterlagen zum Rückkaufangebot wurden
oder werden in Frankreich öffentlich verbreitet und nur 1. Anbieter von
Anlage-Dienstleistungen im Rahmen der Portfolioverwaltung Dritter (personnes
fournissant le service d'investissement de gestion de portefeuille pour compte
de tiers) bzw. 2. qualifizierte, professionelle Anleger (investisseurs
qualifiés), dürfen sich nach Artikel L.411-1, L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3
des französischen Code monetaire et financier an dem Rückkaufangebot beteiligen.
Das Rückkaufangebot wurde und wird der französischen Aufsichtsbehörde der
Finanzmärkte (Autorité des Marchés Financiers) weder zur Freigabe noch zur
Zulassung vorgelegt.

Bestimmte Aussagen in der vorliegenden Bekanntmachung sind vorausschauende, auf
derzeitigen Erwartungen beruhende Aussagen. Vorausschauende Aussagen beruhen
naturgemäß auf Annahmen und unterliegen wichtigen bekannten und unbekannten
Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, das die tatsächlich
eintretenden Ergebnisse künftiger Geschäftsperioden wesentlich von den
vorweggenommenen Ergebnissen abweichen. Für weitere Information zu diesen
Risiken und Unwägbarkeiten und die den vorausschauenden Aussagen
zugrundeliegenden Annahmen verweisen wir auf die jeweiligen vorausschauenden
Aussagen von BA und BT unter der Rubrik "Erläuterungen und Analyse der
Geschäftsleitung" (Management's Discussion and Analysis - MD&A) im Jahresbericht
von Bombardier für das Geschäftsjahr 2009.

Informationen zu Bombardier

Bombardier Inc. ist ein in Kanada ansässiges, globales Unternehmen und ein
weltweit führender Hersteller innovativer Transportlösungen, die vom
kommerziellen Flugzeug und Geschäftsjet bis zu Schienentransport-Anlagen,
-Systemen und -Dienstleistungen reichen. Der Umsatz des Geschäftsjahres zum 31.
Januar 2009 belief sich auf 19,7 Mrd. USD und die Aktien des Unternehmens werden
an der Börse in Toronto gehandelt (BBD). Bombardier wird als Indexbestandteil
der Indizes Dow Jones Sustainability World und North America geführt.
Nachrichten und Informationen stehen unter www.bombardier.com zur Verfügung.


Ansprechpartner:
Bombardier Inc.
Isabelle Rondeau
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 514-861-9481
E-Mail:www.bombardier.com

Bombardier Inc.
Shirley Chenier
Abteilungsdirektorin Beziehungen zu den Investoren
Tel.: 514-861-9481




[HUG#1392234]









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Datum: 09.03.2010 - 17:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

West Montreal, QC



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