VW-Abgasskandal: Ansprüche Ende 2019 doch noch nicht verjährt?
Ein aktuelles Urteil sät Zweifel, ob schon zum 31.12.2019 Schadensersatzansprüche aus dem Abgasskandal verjähren oder nicht erst viel später.
LG Trier: Verjährung hat noch gar nicht begonnen
Dem tritt nunmehr das Landgericht Trier in seinem Urteil vom 19.09.2019, Az.: 5 O 417/18 entgegen: Nach Auffassung des Landgerichts Trier hat die dreijährige Verjährungsfrist vorliegend möglicherweise noch gar nicht zu laufen begonnen. Voraussetzung hierfür sei nämlich, dass eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage für die vom Abgasskandal Betroffenen überhaupt möglich ist. In den Fällen der Abgasmanipulation im Zusammenhang mit dem Motor des Typs EA189 fehle es jedoch bislang an einer höchstrichterlichen Entscheidung und damit auch an einem den Verjährungsbeginn auslösenden Ereignis.
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeugbesitzer sollten demnach dringend bestehende Schadensersatzansprüche gegen die Automobilhersteller und Autohändler anwaltlich prüfen lassen und bestenfalls noch im Jahre 2019 Klage erheben, weil aktuell noch nicht absehbar ist, ob sich die Rechtsprechung des Landgerichts Trier bundesweit durchsetzen wird.
Die Rechtsanwaltskanzlei Reissner, Ernst & Kollegen vertritt Geschädigte aller betroffenen Hersteller in einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Fällen. In der Regel können die anfallenden Kosten über die Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Rechtsanwalt Udo Reissner kann als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt in Starnberg auf eine Vielzahl von Entscheidungen zurückgreifen und das Prozessrisiko realistisch einschätzen.
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Datum: 02.12.2019 - 21:50 Uhr
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