Wie Unternehmer die Blockchain-Technologie als Mittel zur Unternehmensfinanzierung nutzen können.

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ID: 1776529

Innovative Unternehmen nutzten seit geraumer Zeit die Neuartigkeit der Blockchain-Technologie als Mittel zur Unternehmensfinanzierung. Diese Finanzierungsmethode wird heutzutage unten dem Begriff Security Token Offering (STO) erfasst.



(firmenpresse) - Unternehmen können dabei Eigenkapitalinstrumente (zB Aktien), Fremdkapitalinstrumente (zB Anleihen) oder Hybridprodukte in Form von Token emittieren. Token können als Wertrechte angesehen werden, die auf einer dezentralen Datenbank (Blockchain) ausgegeben und dort übertragen werden.

Als erste Adresse für das Token-Geschäft hat sich das Fürstentum Liechtenstein in Position gebracht. In Liechtenstein tritt am 01.01.2020 das weltweit erste Gesetz über Token und VT-Dienstleister (kurz: „TVTG“) in Kraft. Umgangssprachlich wird es auch „Blockchain-Gesetz“ genannt. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Blockchain-Anwendungen bezweckt es die Schaffung von Rechtssicherheit und die Stärkung des Kundenschutzes.

Ungeachtet der durch das TVTG eingeführten Rechtslage, sind beim öffentlichen Angebot von Security Token weiterhin die Bestimmungen nach der neuen EU-Prospektverordnung (EU) 2019/1129 zu beachten.

Der UTR e.V. bietet über seinen Liechtensteiner Vertragsanwalt ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt Kapitalmarkt und FinTech und informiert auch ausführlich über bestehende Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts.

Diese Kanzlei betreut aktuell mehrere STO-Emittenten beim öffentlichen Angebot von Anleihen und Aktien in Form von Token. Besonders stolz sind die Anwälte darauf, dass kürzlich ein Prospekt für das öffentliche Angebot von tokenisierten Aktien von der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein als erstes in Liechtenstein gebilligt wurde. Der Prospekt wurde dabei als EU-Wachstumsprospekt nach der neuen EU-Prospektverordnung, die seit 21.07.2019 gilt, erstellt.

Für Unternehmen welche die Neuartigkeit der Blockchain-Technologie für eine Aktienemission in Form eines STO (Security Token Offerings) oder eine tokenisierte Schuldverschreibung auf einem angesehenen Finanzplatz nutzen möchten, erbringen diese Rechtsanwälte für Mitglieder der ESK-Fördergemeinschaft Blockchain-Technologie nachstehende Leistungen:



•Umfassende Beratung in Sachen Blockchain und Kryptowährung
•Ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.
•Beratung von Start-Ups in Sachen Blockchain und Kryptowährung
•Gesamtheitliche Beratung bei Security Token Offerings (STOs)
•Erstellung von Rechtsgutachten (Legal Opinion)
•Erstellung des Wertpapierprospekts
•Erstellung der Basisinformationen

Die Anwälte übernehmen die rechtliche Beratung bei der Erstellung des Token-Prospekts und erstellten das rechtliche Gutachten. Der Prospekt wird nach der neuen EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129, die seit 21. Juli 2019 gilt, als EU-Wachstumsprospekt erstellt. Diese Rechtsanwälte haben bereits den ersten gebilligten Token Prospekt nach der neuen EU-Prospektverordnung in Liechtenstein erstellt.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem ESK verbundene Vertragsanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechende Anwälte. Interessierte Unternehmen können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft Blockchain-Technologie anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Datum: 04.12.2019 - 10:44 Uhr
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