Kfz-Versicherung – Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Jürgen Buck, Vorstand der GVI, weist auf ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Autoversicherung hin. Bedingung für das Sonderkündigungsrecht ist, dass sich der Beitrag der Autoversicherung, ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadensfalles, erhöht hat. Somit haben betroffene Autofahrer noch einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung Zeit, ihre Autoversicherung zu kündigen.
Eine Beitragserhöhung ist manchmal auf der Beitragsmitteilung der Autoversicherung nicht sofort erkennbar, weil sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der SF-Staffel, also Schadensfreiheitsrabattstaffel, ver-steckt. Bei Änderungen der Typ- und Regionalklassen kann es ebenfalls zu einer Beitragserhöhung kommen. Auch in diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht, informiert der Experte. Daher empfiehlt Jürgen Buck eine genaue Kontrolle der Beitragsrechnung.
Auch bei einem Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung sollte generell vor einer Kündigung der Autoversicherung der Versicherungsschutz im Einzelnen genau geprüft werden. Es bestehen Unterschiede, die im Schadensfall teuer sein können. Beispielsweise zählt der Versicherungsexperte die Wildschadenklausel und die Regelungen von Marderbissen auf. Auch kann die Rückstufung im Schadensfall generell im neuen Tarif schlechter sein, das vor allem für junge Fahrer wegen der höheren Schadenshäufigkeit Auswirkungen hat.
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Datum: 05.12.2019 - 10:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1776946
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Kontakt-Informationen:
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Heilbronn
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.12.2019
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