Neues Qualitätsprädikat für Energieprodukte

Neues Qualitätsprädikat für Energieprodukte

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RAL-Gütezeichen bestätigt CO2-Neutralität



Foto: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 6163)Foto: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 6163)

(firmenpresse) - sup.- Der Klimaschutz stellt unseren Umgang mit Energie vor neue Herausforderungen. Insbesondere bei der Wärmeerzeugung kommt es darauf an, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase wie CO2 möglichst global zu verringern. Ein neues Qualitätsprädikat zur Kennzeichnung von Brennstoffen bietet deutschen Heizungsbesitzern dafür jetzt einen wesentlich größeren Spielraum. Selbst wer bisher schon konsequent auf einen sparsamen Einsatz von Energie geachtet hat, kann sich dank des "RAL-Gütezeichens CO2-kompensierte Energieprodukte" noch effizienter an der notwendigen Emissionsminderung beteiligen. Wärmebrennstoffe mit diesem Gütezeichen sind nämlich CO2-neutral, weil die von ihnen verursachten CO2-Emissionen vollständig durch Klimaschutzprojekte wieder ausgeglichen werden.



Die Zuverlässigkeit dieser Kompensationen basiert auf weltweit anerkannten Zertifizierungssystemen. So genannte Minderungszertifikate für CO2-Ausgleichsmaßnahmen werden von Klimaschutz-Investoren verkauft und finanzieren auf diese Weise z. B. Waldaufforstungen oder den Bau von Wasserkraftwerken und Solaranlagen. Voraussetzung ist, dass die Projekte nicht ohnehin erfolgt wären, sondern erst durch den Zertifikathandel möglich wurden. Wenn ein Energiehändler für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung der von ihm verkauften Produkte entsteht, ein solches Zertifikat erwirbt, gilt beispielsweise die entsprechende Menge Heizöl als kompensiert und damit als CO2-neutral.



Das "RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte" bescheinigt aber nicht nur die grundsätzliche CO2-Neutralität der jeweiligen Energie, sondern auch eine umfassende und dauerhafte Überwachung dieser wichtigen Eigenschaft. Die zertifizierten Klimaschutzprojekte werden nämlich zum Teil in weit entfernten Ländern der Welt durchgeführt. Das ist uneingeschränkt möglich, weil Schadstoffemissionen ebenso wie deren Vermeidung unabhängig von Landesgrenzen sind und sich deshalb stets global auswirken. Die Distanz erfordert aber auch wirksame Kontrollmechanismen. Denn ein deutscher Heizölverbraucher hat natürlich keine Möglichkeit, die Ausgleichsverrechnungen für seine privaten Heizungsabgase z. B. mit einem Biomasse-Projekt in Asien auf Richtigkeit zu prüfen. Dies übernehmen deshalb die Sachverständigen bzw. Prüfstellen, die die Vergabekriterien für das RAL-Gütezeichen überwachen. Sie achten unter anderem streng darauf, dass Minderungszertifikate für eine Tonne CO2-Vermeidung nicht mehrfach verkauft werden. Um für ihre Produkte das Gütezeichen zu erhalten, müssen die Energiehändler den Kontrolleuren sämtliche Unterlagen wie Kaufverträge mit Zertifikatsanbietern, Verrechnungsabläufe oder Stilllegungsnachweise genutzter Zertifikate zur Einsicht überlassen (www.guetezeichen-energiehandel.de).

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Datum: 09.12.2019 - 13:50 Uhr
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