Feuerlöschanlagen in Bussen
ID: 1778114
UN R107 wird 2020 verpflichtend für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen
Blick in den Prüfstand(firmenpresse) - Das Thema Brandschutz wird nach einigen Brandereignissen in Bussen in den letzten Jahren immer relevanter. Neben weiteren Maßnahmen steht im kommenden Jahr besonders das Nachrüsten von Löschanlagen im Motorraum von Fahrzeugen zur Personenbeförderung der Klassen M2 und M3 im Fokus. Das Brandschutzlabor DMT von TÜV NORD prüft und berät zu diesen Löschanlagen in Hinblick auf Funktionsfähigkeit und Löschwirksamkeit als Grundlage für eine entsprechende Typgenehmigung.
Markus Hill von DMT erklärt die Notwendigkeit von Löschanlagen im Motorraum auch für zukünftige Zulassungen durch Prüforganisationen wie TÜV NORD: „Ab September 2020 sind Löschanlagen für die Genehmigung neuer Kraftomnibusse, die 22 Personen oder mehr befördern, verpflichtend. Für Neuzulassungen ist die Regelung UN R107 der Wirtschaftskommission für Europa und der Vereinten Nationen (UNECE) schon seit Juni 2019 anwendbar.“ DMT übernimmt dabei die Prüfung der Feuerlöschanlagen nach UNR107. In der Praxis werden Löschanlagen bereits heute schon in vielen Ausschreibungen als feststehender Bestandteil gefordert. „Diese Entwicklung ist auch auf unterschiedliche Verbände zurückzuführen, welche die Forderung vorangetrieben haben“, so Hill.
Auf Grundlage der Prüfungen durch das DMT-Labor begleitet TÜV NORD die Kunden auf dem Weg zur Typgenehmigung. Als erstes Labor in Deutschland bietet DMT die Wirksamkeitsprüfungen von Löschanlagen (nach Anhang 13 der UN R107) an. Neben Bus- Löschanlagen prüfen die Experten auch das Brennverhalten von Werkstoffen der Fahrzeugausstattung (nach UN R118, FMVSS/CMVSS 302, VSTD 19) sowie Antriebsbatterien auf ihren Feuerwiderstand (UN R100) unter einer Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Außerdem beschäftigen sich die Experten mit Brandursachenermittlungen oder auch der Reaktion heftig reagierender Lithiumbatterien. Damit setzt DMT die nationalen Maßstäbe in puncto Brandschutz bei Fahrzeugen. Markus Hill: „Das Thema Brandschutz hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Faktor für die Konstruktion und Nachrüstung von Fahrzeugen, insbesondere des öffentlichen Personennahverkehrs, entwickelt. Mit der Regelung UN R107 sind Hersteller und Betreiber gezwungen, sich mit funktionsfähigen und qualitativ hochwertigen Löschanlagen zu befassen. Wir von TÜV NORD stehen dabei gerne beratend zu Seite.“
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Datum: 10.12.2019 - 10:44 Uhr
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