Firmenparkplatz schützen

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Schützen Sie Ihren Parkplatz vor unberechtigter Nutzung



(firmenpresse) - Wer einen privaten Parkplatz hat, kann sich regelmäßig nicht an eine Behörde wenden, wenn dieser unberechtigt benutzt wird. Diese ist nur für den öffentlichen Parkraum zuständig. Abschleppen des Falschparkers ist zwar möglich, birgt aber das Risiko, dass man selbst auf den Kosten sitzen bleibt. Wird das abgeschleppte Fahrzeug beschädigt, ist Ärger vorprogrammiert.

Abmahnen ist die bessere Lösung, erklärt Rechtsanwalt Florian Schuh von der Kanzlei elixir rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Er hat Erfahrungen mit beiden Seiten. Die Kanzlei mahnt selbst in berechtigten Fällen Falschparker ab, wehrt aber auch Forderungen von Abmahnern erfolgreich ab. Nur wer beide Seiten kennt, kann wirklich gut beraten.

Der Abgemahnte muss eine Unterlassungserklärung abgeben. Ansonsten droht ein Gerichtsverfahren mit teurem Ausgang für den Falschparker. Nach dem Schreiben eines Anwalts ist es so oder so unwahrscheinlich, dass der Parkplatz noch einmal unberechtigt genutzt wird. Ein schnelles und kostengünstiges Mittel, um Falschparker abzuwehren. Denn die Kosten trägt in der Regel der Abgemahnte.

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Falkensteiner Straße 27
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 95 92 91 90
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Bereitgestellt von Benutzer: elixiranwalt
Datum: 16.12.2019 - 15:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.12.2019

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