Feuerwerk zum Jahreswechsel – welche Versicherung zahlt bei Schäden?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Werden zum Beispiel parkende Autos durch ein Feuerwerk beschädigt, haftet der Absender des Feuerwerkes. Allerdings ist der Nachweis, wer der Verursacher des Feuerwerkes war, schwer zu erbringen. In diesem Fall hilft die Vollkaskoversicherung. Werden Autos durch ein Feuerwerk in Brand gesetzt, tritt die Teilkasko für die entstandenen Schäden ein, informiert Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
Sollte eine Wohnung durch ein Feuerwerk in Brand geraten und das Mobiliar wird durch Feuer und Löschwasser beschädigt, werden die Schäden durch die Hausratversicherung ersetzt. Schäden durch ein Feuerwerk an Gebäuden reguliert die Wohngebäudeversicherung. Das gilt auch für Schäden an Briefkästen, in die mutwillig Böller geworfen wurden, so der Versicherungsexperte weiter.
Bei Schäden, die von einem Gast in der Wohnung durch ein Feuerwerk angerichtet werden, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens. Wer sich beim unsachgemäßen Hantieren mit einem Feuerwerk verletzt und unter Umständen dauerhaft Folgeschäden erleidet, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Kosten einer Heilbehandlung sind jedoch Angelegenheit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Weitere Informationen zum Thema „Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch ein Feuerwerk?“ sind kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Weihnacht und Silvester“ zu finden.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Datum: 19.12.2019 - 10:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1780890
Anzahl Zeichen: 1911
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.12.2019
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