Aufenthaltsbewilligung für Studierende in Österreich

Aufenthaltsbewilligung für Studierende in Österreich

ID: 1781703

Viele Studenten bereiten sich auf das kommende Studienjahr vor. Manche zieht es nach Wien, um an einer der renommierten Universitäten zu studieren.



Aufenthaltsbewilligung-Studierende: Anmeldung, Unterlagen, Nachweise (Bildquelle: pixabay.com/photosAufenthaltsbewilligung-Studierende: Anmeldung, Unterlagen, Nachweise (Bildquelle: pixabay.com/photos

(firmenpresse) - Viele Studenten bereiten sich derzeit auf das kommende Studienjahr vor. Manche zieht es nach Wien, um hier an einer der renommierten Universitäten und Fachhochschulen zu studieren.



Gerne beraten und unterstützen wir in Verfahren vor der Aufenthaltsbehörde.



Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um kostspielige und riskante Fehler wie die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer von Vornherein zu vermeiden.



Stichworte: "Aufenthaltsbewilligung-Studierende": Antragstellung im Inland, zulässige Aufenthaltsdauer, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel"



Für Studenten aus Drittstaaten, die ein Studium in Österreich beginnen möchten, ist es notwendig, rechtzeitig einen entsprechenden Aufenthaltstitel "Aufenthaltsbewilligung-Studierende" zu beantragen.



Der Antrag kann während des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich eingebracht werden. Die Tatsache, dass der Antrag eingebracht wurde, berechtigt aber nicht, in Österreich zu bleiben. Vielmehr gelten die allgemeinen fremdenrechtlichen Beschränkungen (zB Aufenthalt von maximal 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen).



Die zuständige Aufenthaltsbehörde (in Wien: Magistratsabteilung 35) prüft streng, ob der Antragsteller/die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßig in Inland aufhältig war. Schon eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer führt zu einer Abweisung des Antrags.



Häufig bereitet auch der Nachweis ausreichender Existenzmittel zur Finanzierung des Aufenthalts und des Studiums in Österreich Schwierigkeiten.



Um das Studienjahr sorgenfrei beginnen zu können, empfiehlt es sich, sich rechtzeitig um den Antrag und die erforderlichen Nachweise zu kümmern.





Für eine Erstberatung und die weitere Unterstützung bei der Antragstellung sowie in weiteren Verfahren vor der Aufenthaltsbehörde (in Wien: MA 35) stehen wir jederzeit zur Verfügung. Wir haben in diesem Zusammenhang langjährige Routine und einen großen Erfahrungsschatz, auf den wir zurückgreifen können.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Unsere Kanzlei befindet sich in der Kramergasse 9, 1010 Wien. Dort ist Dr. Georg Rihs als Ihr Spezialist für öffentlich-rechtliche Fragestellungen wie etwa im Gewerberecht, Vergaberecht, Fremdenrecht, Kartellrecht und Umweltrecht tätig.



PresseKontakt / Agentur:

RIHS Rechtsanwalt GmbH
Georg Rihs
Kramergasse 9
1010 Wien
office(at)rihs.law
+43 (0) 1 532 11 38
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Datum: 23.12.2019 - 10:45 Uhr
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Ansprechpartner: Georg Rihs
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Kategorie:

Politik & Gesellschaft



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