Betriebsratswahlen 2010
In diesem Zusammenhang ergeben sich gem. § 5 BetrVG verschiedene gesetzliche Verpflichtungen. So haben Arbeitgeber die Kosten der Wahl zu tragen und den Wahlvorstand bei der Aufstellung der Wählerliste und der Feststellung der im Betrieb tätigen leitenden Angestellten zu unterstützen.
Durch das Mitwirken bei der Aufstellung der Wählerliste haben Arbeitgeber jedoch auch die Möglichkeit, sicher zu stellen, dass auch nur die tatsächlich wahlberechtigten Arbeitnehmer in die Wählerliste aufgenommen werden. Damit ergibt sich eine direkte Kontrollmöglichkeit auf die Anzahl der Betriebsratsmitglieder. Zudem ist es möglich, die Zusammensetzung des Betriebsrats zu kontrollieren, indem bestimmte Arbeitnehmer motiviert werden, sich bei der Wahl des Betriebsrats zu engagieren. Darüber hinaus kann über sachliches Informieren der Belegschaft versucht werden, das Betriebsratswahlergebnis zu beeinflussen.
Der Versuch der Einflussnahme auf den Ausgang der Betriebswahl ist jedoch genau zu überdenken und rechtlich zu prüfen. Insbesondere ist es verboten, Arbeitnehmern Vorteile zu versprechen, wenn sie auf die Kandidatur verzichten. Ebenso darf die Wahl des Betriebsrats weder behindert werden, noch dürfen Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts, beispielsweise durch die Androhung von Nachteilen, beschränken werden. Dies würde bereits einen Straftatbestand darstellen, weshalb von derartigen Versuchen der Einflussnahme dringend abzuraten ist.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die compleo AG bietet Ihnen mehr als 20 Jahre Erfahrung in den Bereichen HR-Management, Executive Search und Business Development und unterstützt Sie aktiv bei allen Personal- und Unternehmensfragen. Kompetente Berater entwickeln Ihre Gehaltspolitik, Sozialpakete, Bonusmodelle und sonstige Leistungen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mit flexiblen Lösungen steht Ihnen das Experten-Team der compleo AG stets gerne zur Verfügung und unterstützt Sie auch bei der Ablösung von Tarifverträgen und der Verhandlung mit Ihrem Betriebsrat.
compleo AG
Am Knie 8
81241 München
Deutschland
Tel.: +49 (0)89 / 700 76 58-50
Fax: +49 (0)89 / 700 76 58-21
E-Mail: info(at)compleo.de
compleo AG
Am Knie 8
81241 München
Deutschland
Tel.: +49 (0)89 / 700 76 58-50
Fax: +49 (0)89 / 700 76 58-21
E-Mail: info(at)compleo.de
Datum: 12.03.2010 - 14:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 178484
Anzahl Zeichen: 1781
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sonja Fabijani
Stadt:
München
Telefon: +49 (0)89 / 700 76 58-50
Kategorie:
Personalmanagement
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.03.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 334 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Betriebsratswahlen 2010"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
compleo AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).