Knöllchen für die Haushaltssanierung - Wie verfassungskonform ist die kommunale Bussgeldpolitik?
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Bonn-Südstadt - Alle Geldbussen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürfen nach Ansicht des Rechtsexperten Horst Mirbach nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Geldbussen füllen in immer stärkeren Masse die Kassen der Kommunen und werden als Instrument zur Haushaltssanierung eingesetzt. "Das hat vor allem in den vergangenen zehn Jahren der Haushaltsenge zu einer sachlich nicht begründbaren, unangemessenen Intensivierung der Verfolgung von Bagatelldelikten durch Ordnungsbehörden zum Zwecke der Einnahmenverbesserung geführt; teils wurden dem Personal Prämien ausgelobt oder extra Personal eingestellt, um von dieser Einnahmequelle profitieren zu können. Hierdurch wird die notwendige Neutralität des Handelns der Behörden und ihrer Mitarbeiter gefährdet und das Ansehen von Verwaltung und Rechtsprechung beschädigt", so Mirbach. Der Bad Honnefer Wirtschaftsjurist und Vorsitzende der "Aktion Gewerbefreiheit" hält die Bonner Haushaltspolitik, Bussgelder im voraus als kommunale Finanzquelle einzuplanen, für verfassungswidrig.
Beim Unternehmerstammtisch des Gewerbevereins Bonner Südstadt http://www.suedstadt-ev.de stellt Mirbach seine Thesen vor:
Am Mittwoch, den 18. Januar 2006, um 19,30 Uhr, in der Kupferklause des Hotels Bristol, Prinz- Albert- Strasse 2, 53113 Bonn
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Datum: 09.01.2006 - 11:19 Uhr
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