Private Unfallversicherung deckt Lücken im Versicherungsschutz ab

Private Unfallversicherung deckt Lücken im Versicherungsschutz ab

ID: 179738

Nur mit der privaten Unfallversicherung ist ein Rund-um-Schutz auch außerhalb von Schule oder Arbeit gewährleistet.



(firmenpresse) - In Deutschland ereignen sich jährlich 8 Mio. Unfälle. Manche gehen glimpflich aus, ein Teil der Unfälle endet jedoch tödlich oder es kommt zum Invaliditätsfall. Vielen Bürgern ist nicht klar, wo der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung endet und wo die private Unfallversicherung benötigt wird.

Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html

Die Gesetzliche Unfallversicherung schützt vor so genannten Wege- und Arbeitsunfällen. Hierunter fällt der Versicherungsschutz für den Weg zur Arbeit und nach Hause, aber auch während der Arbeitszeit genießt man den Schutz der Unfallversicherung. Dabei gibt es aber auch einige Dinge zu beachten: z. B. kann ein privater Einkauf mit einem damit verbundenen Umweg auf dem Weg zur Arbeit den Verlust des Versicherungsschutzes auslösen.

Sowie Arbeitnehmer sind auch Schüler auf dem Weg zur Schule, während des Aufenthaltes in der Schule oder auch dem Nachhauseweg versichert. Verlässt ein Schüler aber während der Pause das Schulgelände, um am nahe gelegenen Kiosk ein Eis zu kaufen, verliert auch er bei einem Unfall den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung.

Alles, was mit der Freizeit zusammenhängt, lässt sich nur mit der privaten Unfallversicherung abdecken. Davon betroffen ist eigentlich jeder, denn überall lauern Gefahren, die zu einem Unfall führen können: im Haushalt, beim Sport oder bei einer Autofahrt zum Einkauf.

Wiederum ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer oder kommunaler Mandatsträger: Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich. Weil sie im Interesse der Allgemeinheit tätig werden, genießen sie wie Arbeitnehmer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist, und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.



Versichert sind seit dem 1. Januar 2005 außerdem Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, unabhängig davon, ob dies direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied. Dies ist vor dem Hintergrund bedeutsam, dass viele Kommunen verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen.

Bildquelle: Rudolf Ortner, www.pixelio.de
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Datum: 16.03.2010 - 16:01 Uhr
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