Fall für den Verfassungsschutzbericht

Fall für den Verfassungsschutzbericht

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Fall für den Verfassungsschutzbericht



(pressrelations) -
Zu dem heute über die BILD-Zeitung verbreiteten Vorschlag, Hartz IV nur noch für fünf Jahre auszuzahlen, erklärt Katja Kipping, stellvertretende Parteivorsitzende der LINKEN:

Diese Forderung ist nichts weiter als der Aufruf zum Verfassungsbruch.
Schließlich sieht das Grundgesetz das Sozialstaatsgebot vor, und dieses ist durch die Ewigkeitsklausel geschützt. Aus dem Sozialstaatsgebot ergibt sich in Verbindung mit dem Schutz der Menschenwürde aus Artikel 1 die Pflicht des Staates, allen Bedürftigen ein menschenwürdige Existenzminimum zu garantieren. Wie das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich in seinem Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen eindeutig herausgearbeitet hat, ist dieses Grundrecht "dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden." Insofern stellt sich die Frage, ob nicht wer solche Forderungen erhebt, ein Fall für den Verfassungsschutz ist.


Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Pressesprecherin: Alrun Nüßlein
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alrun.nuesslein@die-linke.de


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Datum: 16.03.2010 - 17:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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