Korten Rechtsanwälte AG erstreitet wegweisendes Urteil im LKW-Kartell

Korten Rechtsanwälte AG erstreitet wegweisendes Urteil im LKW-Kartell

ID: 1798723

Das OLG Schleswig hat mit (Grund-)Urteil vom 17.02.2020 die Daimler AG zum Schadensersatz verurteilt. Der Kartellsenat ist in seiner Entscheidung der Argumentation der Korten Rechtsanwälte AG gefolgt, dass die Wettbewerbsverstöße der Kartell-Mitglieder bzgl. der Bruttolistenpreise sämtliche Erwerbsvorgänge von schweren und mittelschweren LKW im Europäischen Wirtschaftsraum im Kartellzeitraum umfasst haben, da die Bruttolistenpreise der Ausgangspunkt für sämtliche Preisfestsetzungen gewesen sind.



(firmenpresse) - Die Klägerin, ein von der Korten Rechtsanwälte AG vertretenes norddeutsches Speditionsunternehmen, erwarb in den Jahren 2001 bis 2006 9 LKW, sechs der Marke DAF und drei der Marke Daimler. Die LKW-Hersteller DAF, Daimler, IVECO, MAN, Volvo und Renault haben u.a. Bruttolistenpreise und Bruttolistenpreiserhöhungen ausgetauscht und abgestimmt, so dass eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass dies zu höheren Erwerbspreisen geführt hat, da ein vom BGH anerkannter Erfahrungssatz besteht, dass die langjährige und nachhaltige Durchführung eines Kartells häufig zu überhöhten Kosten für die betroffenen Kunden führt. Dieser Grundsatz ist im Rahmen der 9. GWB-Novelle in § 33a Abs. 2 S. 1 GWB nunmehr auch gesetzlich statuiert.

Wettbewerbsverstöße stellen ein Hardcore-Preiskartell dar

Entgegen der seitenfüllenden Argumentation der Kartell-Mitglieder und ihrer Prozessvertreter stellt das OLG Schleswig fest, dass die Kartellanten nicht lediglich einen Informationsaustausch, sondern ein sog. Hardcore-Preiskartell unterhielten, da der Austausch von zukünftigen Preissetzungsabsichten besonders wettbewerbseinschränkend ist und die EU-Kommission das Verhalten als „collusion“, also als Vereinbarungen und abgestimmtes Verhalten, einordnete.

Auch mittelbare Erwerbe sind kartellbetroffen

Besonders bemerkenswert ist das Urteil, da es - soweit ersichtlich - das erste obergerichtliche Urteil ist, das der Erwerberseite auch bei mittelbaren Erwerben, also von konzernunabhängigen Händlern, Schadensersatzansprüche zuspricht. Die bisherige Rechtsprechung hat sich überwiegend mit direkten Erwerbern von den Kartell-Mitgliedern beschäftigt. Legt man den Rechtsgedanken des OLG Schleswig zugrunde, sind auch sämtliche Leasingfahrzeuge kartellbetroffen.

Ansprüche sind nicht verjährt

Auch bei der Bestimmung der Verjährung folgt das OLG Schleswig den Ausführungen der Korten Rechtsanwälte AG. Die Verjährung der Ansprüche wurde durch die Durchsuchungen der Geschäftsräume der Kartellanten am 18.01.2011 gehemmt. Die Hemmung endete erst am 19.03.2017, also 6 Monate nach der Beendigung des Settlement-Verfahrens zzgl. einer zweimonatigen Rechtmittelfrist, so dass etwaige Ansprüche von potentiell geschädigten LKW-Erwerbern aus den Jahren 2005 bis 2011 noch bis zum 31.12.2020 geltend gemacht werden können.



Das Wettbewerbsrecht wird federführend von RA Jan-Philippe von Hagen betreut.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.korten-ag.de
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Korten Rechtsanwälte AG, mit Standorten in Hamburg, Göttingen und München, ist eine Wirtschaftskanzlei, die sich in allen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Themen für den Mittelstand einsetzt. Aktuell vertritt sie u.a. Geschädigte des LKW-Kartells in mehr als 65 gerichtlichen Verfahren vor fast sämtlichen deutschen Landgerichten, von Kiel bis München.



PresseKontakt / Agentur:

Jan-Philippe von Hagen
Korten Rechtsanwälte AG
Neuer Wall 44 - 20354 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 822 1 822
E-Mail: vonhagen(at)korten-ag.de



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Bereitgestellt von Benutzer: jpvh
Datum: 06.03.2020 - 10:20 Uhr
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Freigabedatum: 06.03.2020

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