Bares und Wahres - Arbeitsrecht und Schadensersatz rund um die Corona-Pandemie

Bares und Wahres - Arbeitsrecht und Schadensersatz rund um die Corona-Pandemie

ID: 1802211

Das Corona-Virus namens SARS-COV-2 beschert uns derzeit Schlagzeilen und Gesprächsstoff. Hier ein kurzer Überblick über Erstattungsansprüche und Entschädigungen im Kampf gegen Corona-Infektionen.



(firmenpresse) - 1. Arbeitnehmer, die am Corona-Virus erkrankt sind, bekommen bis zur Dauer von sechs Wochen ihren Lohn von Arbeitgeber fortbezahlt, siehe § 3 EntgFG.

2. Gesunde Arbeitnehmer, die von einem behördlich verhängten Beschäftigungsverbot bzw. einer Quarantänemaßnahme betroffen sind, haben gemäß § 56 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) Anspruch auf eine Entschädigungsleistung des zuständigen Gesundheitsamtes. Für die Auszahlung ist der Arbeitgeber zuständig.

Achtung: Die Entschädigung muss innerhalb von drei Monaten nach Verhängung des Beschäftigungsverbotes beantragt werden!

3. Arbeitnehmer, deren Kinder infolge einer seuchenbedingten Schließung von Kita oder Schule zuhause betreut werden müssen, sollten mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über (unbezahlten) Urlaub bzw. Home-Office treffen. Unter Umständen steht diesen Eltern auch ein Lohnanspruch zu, weil sie "vorübergehend verhindert" sind, siehe § 616 BGB.

4. Selbstständige (Ärzte, Anwälte, usw.) deren Betrieb von einem behördlichen Beschäftigungsverbot bzw. einer Quarantänemaßnahme betroffen ist, haben einen Anspruch auf Entschädigung. Dies ergibt sich aus § 56 Abs. 4 IfSG (Infektionsschutzgesetz). Die Zahlung beträgt ein Zwölftel des Arbeitseinkommens des Selbstständigen, das in dem Jahr vor der Quarantäne erzielt wurde. Außerdem kann Ersatz für die weiterlaufenden und nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang beansprucht werden.

5. Betriebe, die Corona-bedingt keinen Nachschub an Produktionsmitteln mehr bekommen, können bei der zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen.

6. Dienstreisen dürfen Arbeitgeber nur dann anordnen, wenn für die betroffene Region, in die der Arbeitnehmer entsandt werden soll, keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in Berlin vorliegt. Das Auswärtige Amt ist erreichbar unter der Telefonnummer 030/18170.

7. Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), die nicht genügend Geld haben, sich den empfohlenen "persönlichen, ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln" (siehe Zivilschutzkonzept der Bundesregierung für Not- und Seuchenfälle) anzulegen, haben leider grundsätzlich keinen zusätzlichen Leistungsanspruch auf Anschaffung eines sog. Notvorrates, siehe Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 31.05.2017, Az.: S 11 AS 808/17.



Und, zu guter Letzt: Von Konsum von Wildtierfleisch, das auf chinesischen Märkten gehandelt wurde (wohl die Quelle des SARS-COV-2-Virus) ist generell abzuraten. Allerdings ist nicht anzunehmen, dass das Fleisch von Schildkröten, Schlangen und Pfauen in deutschen Restaurants überhaupt angeboten wird.

Fragen zu Erstattungsansprüchen und Entschädigung im Arbeitsrecht beantwortet Ihnen gerne die Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg. Bleiben Sie gesund!
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
- Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
- Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
- Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
- Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
- Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
- Mietrecht für Mieter und Vermieter,
- Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
- Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.

Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.

Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein - darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/



Leseranfragen:

Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  Wettbewerbsrecht: Achtung! Vermehrte Abmahnungen durch den Schuhhersteller Dr. Martens Was bedeutet die ärztliche Schweigepflicht für jeden Einzelnen in der Corona-Krise?
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 19.03.2020 - 17:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1802211
Anzahl Zeichen: 3252

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Udo Reissner
Stadt:

Augsburg


Telefon: 0821 9079797

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 439 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bares und Wahres - Arbeitsrecht und Schadensersatz rund um die Corona-Pandemie"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BVG bestätigt Anspruch auf Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten im Bußgeldverfahren ...
Die BVG-Entscheidung und ihre Vorgeschichte In einer langen erwartenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 12.11.2020 (Az.: 2 BvR 1616/18) nunmehr die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit technischen Messungen im Straßenverkehr deutlic

Endlich: Bundesverfassungsgericht bestätigt Anspruch auf Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohme ...
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat entschieden In einer langen erwartenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 12.11.2020 (Az.: 2 BvR 1616/18) nunmehr die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit technischen Messungen im Straßenverkehr

Nun sticht der "Widerruf-Joker" für Diesel-Entschädigung und Hauskredit-Zinsenkung auch beim BGH ...
Die bisherige BGH-Position Das überraschend deutliche EuGH-Urteil vom 26.03.2020 hatte Diesel-Skandal geschädigten Autobesitzern zunächst die Möglichkeit einer vergleichsweise schnellen und kostengünstigen Diesel-Entschädigung eröffnet. Auch für die Zins-Senkung bei Haus-Krediten wurde da


Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg


Wettbewerbsrecht: Achtung! Vermehrte Abmahnungen durch den Schuhhersteller Dr. Martens ...
Vielleicht vor diesem Hintergrund versendet das Unternehmen durch seine Anwälte verstärkt Abmahnungen wegen angeblich unlauterer Nachahmung des 1460-Stiefels an Wettbewerber in Deutschland und behauptet, hierzulande eine hohe Bekanntheit zu genießen. Auch werden Ansprüche wegen angeblicher Verle

Coronavirus – Anleger sollten Börsenkrise zur Prüfung Risikotoleranz nutzen ...
19.03.2020. Nach den jüngsten heftigen Kursrutschen an den Börsen auf Grund des Coronavirus herrscht bei den Anlegern große Verunsicherung. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger zwar weiterhin Ruhe zu bewahren, jedoch seine Risikotoleranz und seine Risi

Corona - Homeoffice und DSGVO ...
Nachdem nun immer mehr Unternehmen Möglichkeiten suchen, die Mitarbeiter keinen unnötigen Risiken auszusetzen und zugleich den "normalen" Betrieb, soweit es geht, aufrecht zu erhalten, scheint "Home-Office" plötzlich die Lösung zu sein; vor allem da deutschlandweit die Krippe

Bonusprogramm der Krankenkasse – Versicherte verschenken oft Geldprämien und Kostenzuschüsse ...
17.03.2020. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen eines kostenlosen Bonusprogramms Geldprämien oder Kostenzuschüsse von teilweise mehreren Hundert Euro pro Jahr an. Oft wird dies jedoch von den Versicherten nicht genutzt oder die Frist zur Einreichung versäumt, weist


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z