Arbeitsrecht in Karlsruhe: Was ist ein Auflösungsvertrag?

Arbeitsrecht in Karlsruhe: Was ist ein Auflösungsvertrag?

ID: 1802622

Ein Auflösungsvertrag kann ein Vorteil sein, meint Anwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe



Antworten liefert der Anwalt für Arbeitsrecht aus Karlsruhe.Antworten liefert der Anwalt für Arbeitsrecht aus Karlsruhe.

(firmenpresse) - KARLSRUHE. Er ist das Gegenstück zum Arbeitsvertrag - der Auflösungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis. Der Anwalt für Arbeitsrecht Benedikt Schad erklärt: "Der Auflösungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich folglich um eine beiderseitige Willenserklärung, eine zweiseitige Regelung also. In der Konsequenz bedeutet das: Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann wirksam, wenn beide Vertragsparteien seinem Inhalt zustimmen." Schad grenzt den Aufhebungsvertrag vom Abwicklungsvertrag ab: "Hier gibt es einen Unterschied: Der Abwicklungsvertrag setzt eine ausgesprochene Kündigung voraus. Er hält fest, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Kündigung damit im Zusammenhang stehenden Fragen klären.



Anwalt für Arbeitsrecht, Karlsruhe: Situationen in denen ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird



Was sind die typischen Situationen, in denen ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird? Matthias Bieringer, Anwalt für Arbeitsrecht in Sozietät mit Benedikt Schad nennt folgende Fälle: "Ein Aufhebungsvertrag wird dann Thema, wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen kündigt und eine betriebsbedingte Kündigung vermeiden möchte. Denn damit sind meist bestimmte Unsicherheiten verbunden. Manchmal geht es bei einem Aufhebungsvertrag auch um Diskretion. Liegt beispielsweise ein schwerer Pflichtverstoß vor und ist zugleich fraglich, ob eine verhaltensbedingte Kündigung vor Gericht bestand hätte, können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag verständigen. Meist ist das ein diskreteres und schnelleres Verfahren, wie die Erfahrung zeigt. Letztlich kann der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag wünschen, weil er eine neue Stelle bereits vor Ende der Kündigungsfrist antreten möchte."





Kann ein Aufhebungsvertrag von Vorteil sein? Antworten vom Anwalt aus Karlsruhe



Zu den Vorteilen eines Aufhebungsvertrag gehört die Flexibilität mit Blick auf den Zeitpunkt für das Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag frei, den Zeitpunkt festzulegen, Fristen zu kürzen oder zu verlängern. Zudem sind mit dem Aufhebungsvertrag weniger rechtliche Hindernisse verbunden als mit einer Kündigung. Hier zeigt sich die Stärke einer einvernehmlichen Regelung, die beide Seiten akzeptieren. Allerdings: Die Vorteile liegen eher auf Arbeitgeberseite, vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer noch keinen neuen Arbeitsplatz hat. Andernfalls sollte dieser auf Einhaltung der Kündigungsfristen bestehen und nicht vertraglich auf den Kündigungsschutz verzichten. Meist sind jedoch Arbeitgeber im Rahmen eines Aufhebungsvertrags zur Zahlung einer Abfindung bereit. Auch bestimmte Formulierungen im Zeugnis können hier festgelegt werden. Die Empfehlung der Anwälte Bieringer und Schad lautet: "Sprechen Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, wenn ein Aufhebungsvertrag zum Thema wird."Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Matthias Bieringer und Benedikt Schad haben in ihrer Sozietät ihren Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht gesetzt. Im Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst sowie im Thema der Abmahnung. Mit Ihrem Standort in Karlsruhe erreichen die Anwälte schnelle und gute Lösungen für ihre Mandanten.



PresseKontakt / Agentur:

BSS Sozietät für Arbeitsrecht / Karlsruhe
Matthias Bieringer
Ludwig-Ehrhard-Allee 10
76131 Karlsruhe
presse(at)bss-arbeitsrecht.de
0721 / 986 14 943
https://bss-arbeitsrecht.de/



drucken  als PDF  an Freund senden  Genuss in Krisenzeiten: Das Frischeparadies ist für seine Kunden da Endlich sehen sich Nepomuck und Finn wieder
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.03.2020 - 00:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1802622
Anzahl Zeichen: 3311

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Bieringer
Stadt:

Karlsruhe


Telefon: 0721 / 986 14 943

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 635 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsrecht in Karlsruhe: Was ist ein Auflösungsvertrag?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BSS Sozietät für Arbeitsrecht / Karlsruhe (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anwalt in Karlsruhe: Corona Virus und Arbeitsrecht ...

KARLSRUHE. Die Corona Pandemie wird zunehmend zu einem Problem für die Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund gewinnen einige Regelungen im Arbeitsrecht an Bedeutung. Um Arbeitsplätze zu erhalten und die konjunkturellen Folgen zu bremsen, hat das Bunde ...

Alle Meldungen von BSS Sozietät für Arbeitsrecht / Karlsruhe


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z