Privatanschrift schützen, trotz Impressumspflicht. Geht das?

Privatanschrift schützen, trotz Impressumspflicht. Geht das?

ID: 1802747

Wer unternehmerisch tätig ist oder redaktionelle Beiträge erstellt, ist verpflichtet ein Impressum anzugeben. Dies gilt sowohl für die Website als auch für Instagram, Facebook und ähnliches.



(firmenpresse) - In einem solchen Impressum ist eine "ladungsfähige Anschrift" anzugeben.

Dies kann die Privatanschrift oder die berufliche Anschrift sein.

Nun haben aber vor allem einige Influencer, Stars und Sternchen verständlicherweise keine Lust allen Followern einfach die Privatanschrift mitzuteilen. Und extra ein Büro anmieten will vielleicht auch nicht jeder.

Wenn man den Account von seiner Agentur etc. betreiben lässt, also gar nicht selbst der Verantwortliche ist, dann muss im Impressum die Agentur stehen und nicht der Influencer oder Unternehmer.

Aber was, wenn man selbst die Website bzw. den Account betreibt und keine Agentur hat, welche die Verantwortung übernimmt und für Fehler, Urheberrechtsverletzungen etc. den Kopf hinhält?

Dann muss man, um nicht abgemahnt zu werden, zwangsweise seine ladungsfähige Anschrift für Gott und die Welt veröffentlichen.

Und diese Verpflichtung trifft natürlich nicht nur Influencer, sondern auch die nebenberuflich von zu Hause aus tätigen Kleinunternehmer, Dienstleister, Künstler, Autoren und Journalisten.

"Stalker, nervtötende Menschen und Verrückte könnten dann Ihnen oder ihren Lieblingsmenschen ohne weiteres einen Besuch abstatten. Keine schöne Vorstellung, oder?"

So hatte z.B. OLG München im Urteil 29 U 8/17 vom 19.10.2017 entschieden, dass reine virtuelle Büros keine ladungsfähige Anschrift darstellen und somit als Verstoß gegen die Impressumspflicht (§ 5 TMG) zu werten sind. Denn entscheidend ist, dass man auch über die Anschrift "geladen" werden kann, also z.B. wirksam eine Klage zugestellt werden könnte. Bei einem reinen Postfach wäre dies nicht der Fall.

Es gibt aber eine Möglichkeit. Denn mit einer Zustellungsbevollmächtigung, kann z.B. ein Rechtsanwalt als Zustelladresse angegeben werden. Denn mit einer entsprechenden Vollmacht gilt jedes Schreiben, dass dem Anwalt zugeht, zugleich einem selbst als zugegangen. Und der Anwalt darf die wahre Anschrift seines Mandanten in der Regel verschweigen.



Daher bietet Rechtsanwalt Matutis nun auch solch einen Service unter matutis.com an. Der Sinn dieser Dienstleistung ist nicht, dass sich Mandanten hinter dem Schutz der Kanzlei in eine Grauzone oder gar einen rechtswidrigen Bereich begeben, sondern es sollen Personengruppen wie kleine Nebenerwerbsgründer, von zu Hause aus agierende Blogger und seriöse Journalisten unterstützt werden, damit deren Arbeit etwas erleichtert wird und die Angst vor der Öffentlichkeit genommen wird.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

Berliner Straße 57, 14467 Potsdam



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  NTT Ltd. expandiert am Rechenzentrumscampus München 2 Kasuwa hilft von Corona-Krise betroffenen Händlern
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 23.03.2020 - 07:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1802747
Anzahl Zeichen: 2844

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Cornelius Matutis
Stadt:

Potsdam


Telefon: 0331 - 813 284 70

Kategorie:

Internet


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 662 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Privatanschrift schützen, trotz Impressumspflicht. Geht das?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Matutis (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Corona - Homeoffice und DSGVO ...
Nachdem nun immer mehr Unternehmen Möglichkeiten suchen, die Mitarbeiter keinen unnötigen Risiken auszusetzen und zugleich den "normalen" Betrieb, soweit es geht, aufrecht zu erhalten, scheint "Home-Office" plötzlich die Lösung zu sein; vor allem da deutschlandweit die Krippe


Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Matutis


NTT Ltd. expandiert am Rechenzentrumscampus München 2 ...
Hattersheim/Unterschleißheim, 20. März 2020 – NTT Ltd., ein weltweit führender Technologiedienstleister, hat den Rohbau seines zweiten Gebäudes auf dem Rechenzentrumscampus München 2 (MUC2) fertiggestellt. Das neue Gebäude soll im 4. Quartal 2020 seinen Betrieb aufnehmen und nach Fertigstell

Frauenförderung muss zur Chefsache werden ...
Dortmund, 19. März 2020 – Der Mangel an Fachkräften wird zur größten Bremse bei der Digitalisierung. Frauen könnten Teil der Lösung sein, allerdings entscheiden sich nur wenige für eine Karriere im IT-Bereich. Wenn die Branche weiblicher werden soll, müssen Unternehmen das Ruder in die Han

Die Meet Magento DE 2020 findet nicht statt! ...
Schweren Herzens hat die TechDivision GmbH als Veranstalter die Meet Magento DE, die eigentlich am 29. & 30. Juni 2020 in der KONGRESSHALLE am Zoo Leipzig stattfinden sollte, abgesagt. Der Veranstalter bittet um Verständnis, denn das Wohl der Teilnehmer steht natürlich an oberster Stelle und d

HCL AppScan V10 für schnelle, genaue und agile Security-Tests ...
Noida, Indien - 18. März 2020 – HCL Technologies (HCL), ein weltweit führendes Technologieunternehmen, hat die neueste Version von HCL AppScan vorgestellt. Version 10 der Lösung für automatisierte Anwendungssicherheitstests und Managementprozesse wird im April 2020 allgemein verfügbar sein. S


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z