Bombardier erhöht zuvor angekündigtes Kaufangebot für 2012 fällige 6,75-prozentige Anleihen, 201

Bombardier erhöht zuvor angekündigtes Kaufangebot für 2012 fällige 6,75-prozentige Anleihen, 2014 fällige 6,30-prozentige Anleihen sowie 2013 fällige und variabel verzinste vorrangige Anleihen

ID: 180359
(Thomson Reuters ONE) -


MONTREAL, QUEBEC--(Marketwire - March 17, 2010) - NICHT ZUR WEITERGABE AN
PERSONEN BESTIMMT, DIE IHREN WOHNSITZ UND AUFENTHALTSORT IN DER REPUBLIK ITALIEN
HABEN

Bombardier Inc. gab heute bekannt, den Umfang seines zuvor bekannt gegebenen
Kaufangebots (das "Kaufangebot") für 2012 fällige 6,75-prozentige
Bombardier-Anleihen (CUSIP/ISIN Nr. 097751AG6 / USC10602AG20) (die
"6,75-prozentigen Anleihen"), 2014 fällige 6,30-prozentige Bombardier-Anleihen
(CUSIP/ISIN-Nr. 097751AH4 / USC10602AH03) (die "6,30-prozentigen Anleihen",
gemeinsam mit den 6,75-prozentigen Anleihen die "US-Dollar-Anleihen") sowie für
2013 fällige vorrangige Anleihen mit variablem Zinssatz (Common Code/ISIN-Nr.
027397891 / XS0273978592) (die "variabel verzinsten Anleihen", gemeinsam mit den
"US-Dollar Anleihen" die "Anleihen") erhöht zu haben.

Gemäß der vertraglichen Bestimmungen des erweiterten Angebots erklärt sich
Bombardier bereit, Anleihen im Gesamtumfang von insgesamt 1,0 Mrd. USD (die
"Angebotsobergrenze") entsprechend der im Kaufangebot von Bombardier vom 15.
März 2010 festgelegten Reihenfolge zurückzukaufen. Für die 6,75-prozentigen und
6,30-prozentigen Anleihen gilt in diesem Zusammenhang das dazugehörige
Begleitschreiben. Mit dem erweiterten Kaufangebot wurde die Angebotsobergrenze
im Vergleich zum zuvor von Bombardier veröffentlichen Betrag um 450 Mio. USD
erhöht.

Alle sonstigen vertraglichen Bestimmungen des Kaufangebots sind von dieser
Änderung nicht betroffen. Insbesondere die vorzeitige Teilnahmefrist, die
Rückzugsfrist, das Ablaufdatum sowie die Reihenfolge der zum Rückkauf
ausgeschriebenen Anleihen sind von dieser Änderung nicht betroffen. Darüber
hinaus unterliegt das Kaufangebot der Erfüllung bzw. der Befreiung von
zahlreichen Bedingungen. Hierzu zählt unter anderem die vollständige Abwicklung
einer finanziellen Transaktion von Bombardier zu Konditionen, die für Bombardier


angemessen und zufriedenstellend sind und aus der Bombardier einen Gesamterlös
von nicht weniger als 1,0 Mrd. USD erhalten muss (Gebühren, Ausgaben und Rabatte
nicht miteingerechnet). In diesem Zusammenhang geht das Unternehmen davon aus,
das Kaufangebot teilweise durch die Nettoerlöse aus der Neuemission von
Bombardier von vorrangigen Anleihen mit einem Nennbetrag von insgesamt 1,5 Mrd.
USD zu finanzieren. Der Preis dieser Neuemission wurde heute bereits zu einem
früheren Zeitpunkt bekannt gegeben. Dieses Angebot vorrangiger Anleihen erfolgte
im Rahmen einer Privatplatzierung, die von den zulassungsrechtlichen
Bestimmungen des US-amerikanischen Wertpapiergesetzes von 1933 in geänderter
Fassung (das "Wertpapiergesetz") befreit ist. Das Angebot wird voraussichtlich
am 29. März 2010 abgeschlossen werden.

Unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen des Kaufangebots erfüllt werden,
geht Bombardier davon aus, 6,75-prozentige Anleihen, die zum Ablauf der
vorzeitigen Teilnahmefrist auf gültigem Wege zum Kauf angeboten und nicht
rechtsgültig zurückgezogen wurden, innerhalb von drei Werktagen nach Ablauf der
vorzeitigen Teilnahmefrist (die "vorzeitige Teilnahmefrist") zum Rückkauf zu
akzeptieren und hierfür aufzukommen. Außerdem geht das Unternehmen davon aus,
6,75-prozentige Anleihen, die vor Ablauf der Ablauffrist auf gültigem Wege zum
Kauf angeboten, aber bei Ablauf der vorzeitigen Teilnahmefrist weder zum Kauf
akzeptiert noch rechtsgültig zurückgezogen wurden, innerhalb von drei Werktagen
nach Ablauf der Ablauffrist zum Rückkauf zu akzeptieren und hierfür aufzukommen.
Gleiches gilt für die 6,30-prozentigen Anleihen sowie Anleihen mit variabler
Verzinsung, die unter Umständen anteilsmäßig zugeteilt werden.

Für weitere Informationen hinsichtlich der vertraglichen Bedingungen des
Kaufangebots für die US-Dollar-Anleihen wenden Sie sich bitte unter den
Rufnummern (866) 834-4666 (gebührenfrei) bzw. (212) 834-3424 (R-Gespräch) an
J.P. Morgan Securities Inc. bzw. unter den Rufnummern (866) 627-0391
(gebührenfrei) bzw. (212) 250-2955 (R-Gespräch) an die Deutsche Bank Securities
Inc. Anfragen für eine Abschrift des Kaufangebots bzw. des Begleitschreibens
bezüglich der US-Dollar-Anleihen sowie Fragen bezüglich des Kaufangebots von
US-Dollar-Anleihen richten Sie bitte an i-Deal LLC unter der Rufnummer (877)
746-3583 (gebührenfrei) bzw. (201) 499-3500 (Banken und Makler) oder an
tenderoffer@ipreo.com .

Für weitere Informationen bezüglich der vertraglichen Bedingungen des
Kaufangebots für Anleihen mit variablem Zinssatz wenden Sie sich bitte unter der
Rufnummer +44 (0)20 7325 9633 an J.P. Morgan Securities Ltd. bzw. unter der
Rufnummer +44 20 7545 8011 an die Londoner Filiale der Deutschen Bank AG.
Anfragen für eine Abschrift des Kaufangebots sowie Fragen bezüglich des
Kaufangebots von Anleihen mit variablem Zinssatz richten Sie bitte an Lucid
Issuer Services Limited unter +44 20 7704 0880 bzw. an bombardier@lucid-is.com
.

In Rechtsgebieten, in denen ein derartiges Angebot zum Kauf bzw. eine
Aufforderung zum Verkauf gegen gültige Gesetze verstößt, stellt diese
Bekanntmachung kein Angebot bzw. keine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren
jeglicher Art dar. In solchen Rechtsgebieten, in denen Wertpapier-, Blue-Sky-
oder sonstige Gesetze verlangen, dass Kaufangebote durch einen zugelassenen
Makler oder Händler erfolgen, wird angenommen, dass das Kaufangebot durch die
Konsortialführer bzw. durch einen oder mehrere Makler oder Händler erfolgt, die
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in diesem Rechtsgebiet zugelassen
sind. Die an dieser Stelle erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht
entsprechend des US-amerikanischen Wertpapiergesetzes bzw. sonstiger
Wertpapiergesetze anderer Rechtsgebiete registriert und dürfen ohne vorherige
Registrierung bzw. Befreiung von den gültigen zulassungsrechtlichen Bestimmungen
in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden. Die an dieser
Stelle erwähnten Wertpapiere wurden und werden entsprechend gültiger kanadischer
Wertpapiergesetze nicht für den öffentlichen Verkauf zugelassen. Dementsprechend
darf ein Kaufangebot bzw. der Verkauf dieser Wertpapiere in Kanada nur dann
erfolgen, wenn die Transaktion entsprechend gültiger Wertpapiergesetze von den
zulassungsrechtlichen Bestimmungen bezüglich Emissionsprospekt und der
Registrierung von Händlern befreit ist.

Weder der Vorstand von Bombardier, noch Konsortialführer, Abwicklungsstelle,
Treuhänder oder Informationsstelle oder die Treuhänder der jeweiligen Art der
Anleihe sprechen Empfehlungen dahingehend aus, ob Inhaber von Anleihen diese in
vollem Umfang oder in Teilen zum Kauf anbieten oder behalten sollten. Keiner
Partei wurde vonseiten des Unternehmens oder anderen involvierten Parteien die
Erlaubnis erteilt, in diesem Zusammenhang eine Empfehlung auszusprechen. Inhaber
von Anleihen müssen selbstständig entscheiden, ob sie ihre Anleihen zum Kauf
anbieten, und wenn dies der Fall sein sollte, in welchem Umfang Anleihen zum
Kauf angeboten werden.

Es wird keine Verbreitung dieser Bekanntmachung sowie sonstiger Dokumente und
Schriftstücke im Zusammenhang mit dem Kaufangebot erfolgen. Derartige Dokumente
und Informationsmaterialien wurden außerdem nicht im Sinne des Abschnitts 21 des
Financial Services and Markets Act aus dem Jahr 2000 durch eine autorisierte
Person freigegeben. Dementsprechend dürfen derartige Dokumente und/oder
Informationsmaterialien nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich
verbreitet oder weitergegeben werden. Die Verbreitung derartiger Dokumente
und/oder Informationsmaterialien als Werbung für Finanzprodukte erfolgt im
Vereinigten Königreich ausschließlich an Personen, die unter die Definition
eines Investmentspezialisten fallen (wie in Artikel 19(5) des Erlasses 2005
Financial Services and Markets Act 2000 (Finanzwerbung) (der "Erlass")
definiert), bzw. an Personen, die unter die Bestimmungen des Artikel s43(2) des
Erlasses fallen, oder an Personen, denen diese Materialien aufgrund sonstiger
Bestimmungen des Erlasses zugänglich gemacht werden.

In der Republik Italien ("Italien") gilt das Kaufangebot weder direkt noch
indirekt. Das Kaufangebot ist entsprechend italienischer Gesetze und
Vorschriften nicht Gegenstand der Clearing-Verfahren der Commissione Nazionale
per le Società e la Borsa ("CONSOB") und/oder der italienischen Zentralbank und
wird daher auch nicht vorgelegt. Daher dürfen weder das Kaufangebot noch
sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem
Kaufangebot in Italien verbreitet oder öffentlich gemacht werden.

Weder diese Bekanntmachung noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien
im Zusammenhang mit dem Kaufangebot wurden oder werden zwecks Zulassung oder
Anerkennung der belgischen Banken-, Finanz- und Versicherungskommission
(Commission bancaire, financière et des assurances/Commissie voor het Bank-,
Financie- en Assurantiewezen) vorgelegt. Dementsprechend darf das Kaufangebot im
Königreich Belgien ("Belgien") nicht als öffentliches Angebot wie in Artikel 3
des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 zu öffentlichen Übernahmeangeboten
bzw. wie in Artikel 3 des belgischen Gesetzes vom 16. Juni 2006 bezüglich des
öffentlichen Angebots von Finanzierungsinstrumenten sowie zur Handelszulassung
von Finanzierungsinstrumenten auf regulierten Märkten (gemeinsam das "belgische
Gesetz zu öffentlichen Angeboten") in ihrer von Zeit zu Zeit überarbeiteten oder
ergänzten Fassung erfolgen. Demzufolge darf das Kaufangebot in Belgien nicht
beworben und in Belgien wohnhaften Personen nicht direkt oder indirekt
unterbreitet werden, es sei denn, sie gelten im Sinne des Artikels 10 des
belgischen Gesetzes (wie von Zeit zu Zeit abgeändert) zu öffentlichen Angeboten
als selbstständig handelnde "qualifizierte Investoren". Gleiches gilt für diese
Bekanntmachung sowie die Veröffentlichung bzw. die Verbreitung von Dokumenten
und Informationsmaterialien (einschließlich Vermerke, Informationsrundschreiben,
Broschüren oder ähnliche Dokumente).

Der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich ("Frankreich") wird das
Kaufangebot weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese Bekanntmachung
noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem
Kaufangebot wurden und werden der Öffentlichkeit in Frankreich zugänglich
gemacht. Ausschließlich (i) Anbieter von Investment-Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Portfoliomanagementdiensten im Auftrag Dritter (personnes
fournissant le service d'investissement de gestion de portefeuille pour compte
de tiers) und/oder (ii) qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés), die
keine Privatpersonen sind, gelten entsprechend der Definitionen der Artikel
L.411-1, L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des französischen Währungs- und
Finanzgesetzes (Code monétaire et financier) als zur Teilnahme am Kaufangebot
zugelassene Personen. Das Rückkaufangebot wird daher weder zu Clearing-Zwecken
noch zur Zulassung der französischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autorité
des Marchés Financiers) vorgelegt.

Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung sind als vorausschauende Aussagen zu
betrachten, die auf aktuellen Erwartungen beruhen. Vorausschauende Aussagen
unterliegen naturgemäß bestimmten Annahmen der Unternehmensführung sowie
wichtigen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen
können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Zeiträumen erheblich
von den im Rahmen von vorausschauenden Aussagen geäußerten Prognosen abweichen.
Für zusätzliche Informationen bezüglich der Risiken, Unsicherheiten und
Annahmen, denen vorausschauende Aussagen unterliegen, verweisen wir auf das
Kaufangebot selbst.

Informationen zu Bombardier

Bombardier Inc. ist ein weltweit führender Anbieter innovativer Verkehrslösungen
- von Verkehrsflugzeugen und Business Jets bis hin zur Schienenverkehrstechnik
und den damit verbundenen Systemen und Dienstleistungen. Bombardier Inc. ist ein
weltweit tätiger Konzern mit Hauptsitz in Kanada. Im letzten Geschäftsjahr
(Ende: 31. Januar 2009) belief sich der Gesamtumsatz auf 19,7 Milliarden
US-Dollar. Die Bombardier-Aktien werden an der Börse in Toronto notiert (BBD).
Darüber hinaus ist Bombardier sowohl weltweit als auch für Nordamerika im Dow
Jones Sustainability Index gelistet. Aktuelle Mitteilungen und weitere
Informationen finden Sie unter www.bombardier.com .



Ansprechpartner:
Bombardier Inc.
Isabelle Rondeau
Leiterin Unternehmenskommunikation
514-861-9481

Bombardier Inc.
Shirley Chenier
Leiterin der Abteilung Investorenbeziehungen
514-861-9481
www.bombardier.com





[HUG#1394865]









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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: hugin
Datum: 17.03.2010 - 19:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

West Montreal, QC



Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



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