Rechtsprechung - EuGH - Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditvertägen unwirksam
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Rechtsprechung - EuGH - Widerrufsbelehrungen mit Kaskadenverweis in Verbraucherkreditvertägen unwirksam
Rechtsanwalt Anno Siep - aktuelle Rechtsprechung(firmenpresse) - Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage des Landgericht Saarbrücken hin entschieden, dass in Deutschland jahrelang in bestimmten Verbraucherkreditverträgen verwendete Widerrufsbelehrungen unwirksam sind. Sie sind nicht mit der Richtlinie 2008/48/EG vereinbar.
Was hat der Europäische Gerichtshof genau entschieden?
Mit dem Urteil vom 26. März 2020 (C-66/19) stellt der EuGH fest, dass die Richtlinie, die darauf abzielt, allen Verbrauchern ein hohes Maß an Schutz zu gewährleisten, dahin auszulegen ist, dass Verbraucherkreditverträge in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben müssen.
Weiter haben die Luxemburger Richter entschieden, dass in bestimmten Verbraucherkreditverträgen enthaltene Widerrufsbelehrungen in Form des sogenannten Kaskadenverweises mit dem geltenden Recht der Europäischen Union nicht vereinbar sind. Der Lauf der Widerrufsfrist wird dadurch somit nicht in Gang gesetzt, da es an einer wirksamen Widerrufsbelehrung des Verbrauchers fehlt.
Was ist ein Kaskadenverweis und warum sind so viele Verbrauchervertäge betroffen?
Ein solcher Kaskadenvereweis liegt vor, wenn bei Abschluss eines Verbrauchervertags die Auskunftserteilung hinsichtlich der Pflichtangaben zum Widerrufsrecht, die für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich sind, auf eine nationale Vorschrift verwiesen wird, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist.
Die extrem hohe Anzahl von Verbrauchern, die von diesem Urteil profitieren, liegt daran, dass die beanstandete Belehrung über den Beginn des Widerrufsrechts bis heute in Verträgen zur Kraftfahrzeugfinanzierung verwendet werden. An Privatpersonen vergebene Baukredite, die zwischen 2010 und 2016 geschlossen wurden, sind ebenfalls betroffen.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Wenn ein Verbraucher einen von dem Urteil betroffenen Verbraucherkreditvertrag, abgeschlossen hat, bei dem diesem nach dem Gesetz ein Widerrufsrecht zusteht und die vom Europäischen Gerichtshof beanstandete Form der Widerrufsbelehrung verwendet worden ist, kann der Vertrag auch Jahre später noch widerrufen werden.
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Datum: 03.04.2020 - 10:36 Uhr
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