Am 15. März ist Weltverbrauchertag – kennen Patienten ihre Rechte? Auch im medizinischen Dienstle

Am 15. März ist Weltverbrauchertag – kennen Patienten ihre Rechte? Auch im medizinischen Dienstleistungssektor lohnt sich ein Vergleich.

ID: 180989
(firmenpresse) - MÜNCHEN – 15. März 2010. Der Weltverbrauchertag, zugleich europäischer Tag der Verbraucher, ist ein guter Anlass, Patienten einmal mehr darauf hinzuweisen, dass sie Rechte haben, für die sie einstehen sollten.
1983 rief John F. Kennedy zum ersten Mal den Weltverbrauchertag aus und verkündete vier Grundrechte für Verbraucher, die so genannten „Verbraucherrechte“. Die MediKompass GmbH, Anbieter medizinischer Kostenvergleiche, erinnert zum Jahrestag im Sinne JFKs Patienten an ihre Rechte beim Arztbesuch:
1. Das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte – Die Patientensicherheit steht über den wirtschaftlichen Interessen der Ärzte. Deshalb muss die Qualität der medizinischen Geräte und verwendeten Materialien gewährleistet sein. Nur eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung wahrt die Sicherheit der Patienten und schafft die Basis für eine erfolgreiche Behandlung. Ein klarer Verstoß wäre zum Beispiel die Wiederverwertung von Einwegprodukten.
2. Das Recht auf umfassende Information – Der Arzt hat die Pflicht, den Patienten umfassend über Risiken, Chancen und auch über mögliche Alternativen aufzuklären. Da Behandlungen oftmals mit hohen Kosten verbunden sind, sollte der Patient darüber ausreichend informiert sein. Das Einholen einer Zweitmeinung und die Möglichkeit eines damit verbundenen Kostenvergleichs werden empfohlen.
3. Das Recht auf freie Wahl – Freie Arztwahl ist ein Grundrecht, von dem Patienten Gebrauch machen sollte. Deutschland bietet ein breites Spektrum an qualifizierten Ärzten, über die sich Patienten vorab informieren können – sei es durch Empfehlungen anderer, durch die Krankenkasse oder über das Internet.
Zudem sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass die vom Arzt vorgeschlagene Behandlung nicht verpflichtend ist – es bedarf immer der Zustimmung des Patienten.
4. Das Recht, gehört zu werden – Der Patient steht im Mittelpunkt, seine Bedürfnisse müssen angehört werden und haben höchste Priorität. Nur, wenn der Arzt über die Wünsche seines Patienten Bescheid weiß, kann er eine optimale Versorgung gewährleisten.


Vertrauen zwischen Arzt und Patient ist die Basis für eine ideale Behandlung. „Mit unserer Dienstleistung wollen wir gewährleisten, dass die Patienten sich rundum gut versorgt fühlen und als Verbraucher im medizinischen Sektor finanzielle Vorteile erreichen. Die unverbindliche Zweitmeinung durch einen kostenlosen Vergleich bringt Gewissheit – und spart über das Internet Zeit und Geld“, so Henrik Hörning, Geschäftsführer der MediKompass GmbH.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Interessenten können auf den Online-Plattformen www.medikompass.de, www.zahngebot.de und www.schoenheitsgebot.de kostenlos und unverbindlich Kostenschätzungen von Ärzten und Zahnärzten einholen und erhalten damit eine zweite Arztmeinung. Bei Interesse werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Nach erfolgter Behandlung können die Patienten ihren neuen Arzt bewerten – das Zusammenspiel von Bewertungen und Kostenstruktur bietet den bestmöglichen Überblick für einen Leistungsvergleich der Ärzte.



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Bereitgestellt von Benutzer: medikom
Datum: 19.03.2010 - 10:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Alexandra Zelinska
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München


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Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin


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